Transportrisiko bei Handelskauf?
Wenn ein Unternehmer eine Ware, die er von einem anderen Unternehmer gekauft hat, für mangelhaft hält und die Ware zurückschickt, wer trägt dann das Risiko, dass die Ware auf dem Weg beschädigt oder verloren geht? (Rücksendung)
Umgekehrt ist ja klar, dass wenn der Verkäufer die Ware schickt, der Käufer das Risiko trägt. Es geht aber um den oben genannten Fall.
1 Antwort
Das ist hochkomplex, vor allem, wenn es über die Grenzen geht. Dann ist die Frage über welche Grenzen.
D.h. erstmal muss geklärt werden, das Recht welchen Staates zur Anwendung kommt. Oft ist es jenes, des Warenanbieters, muss aber nicht sein.
Wenn Du Dich in dieses weite Land einlesen willst, dann google nach Inco-Terms, Risiko, Preisrisiko, Versandrisiko, Gefahrtragung, Gefahrübergang.
Man könnte über dieses Thema dutzende Bücher schreiben, was dann ist.