Ausgebauter Gaszähler ein Abmahnungsgrund des Vermieters?

3 Antworten

Hallo O1Ki,

der Mieter hat die Wohnung in gebrauchsfähigem Zuständig dazu halten. Er muss im Winter heizen, selbst wenn er nicht da wäre. Es könnten sonst Schäden am Mietobjekt entstehen.

Wenn der Vermieter mitbekommt, dass der Mieter gar nicht heizen kann und das auch selbst verschuldet hat, dann könnte da eine fristlose Kündigung kommen.

Ob er die dann auch letztendlich durchsetzen kann, ist eine andere Frage.

Aber dein Kollege sollte schnellstens in die Puschen kommen, so geht das nicht.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

O1nKi 
Fragesteller
 16.12.2021, 20:38

Okilidokili vielen Dank für die Antwort. Jetzt verstehe ichs auch :D

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Selbstverständlich kann dem Vermieter das nicht egal sein. Eine unbeheizte Wohnung wird feucht,bildet Schimmel und bei Frost platzen die Wasserleitung und Heizungsrohre, die Folgeschäden sind unausweichlich und gehen schnell in fünf bis sechsstellige Höhen, für die dein Kollege zwar schadensersatzpflichtig wäre, aber fass msl nem nackten Mann in die Tasche

O1nKi 
Fragesteller
 16.12.2021, 20:39

Okilidokili vielen Dank für die Antwort. Jetzt verstehe ichs auch :D

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Naja, ohne Zähler kein Gas- ohne Gas keine Heizung - ohne Heizung Feuchtigkeit in der Wohnung - evtl bei extrem niedrigen Temperaturen Frost Schäden

das will kein Vermieter => deshalb drängt der auf Einbau des Zählers und Inbetriebnahme der Heizung

O1nKi 
Fragesteller
 16.12.2021, 20:39

Okilidokili vielen Dank für die Antwort. Jetzt verstehe ichs auch :D

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