Ausbildungswechsel?

1 Antwort

Vermute mal es handelt sich dabei um die Berufsgrunduntersuchung. Da wird vor beginn der Ausbildung abgeklärt ob Du gesundheitlich fit bist zu arbeiten. Die wird nur einmal gemacht und dann nie wieder.

der Arzt will mir keine Neue machen da er meinte man darf es nur 1 mal machen und die noch gültig ist

Kann ich so bestätigen. Dein Arzt hat also Recht! Glaub nicht alles was da im Internet steht. Wenn Du jetzt eine neue Ausbildung anfangen willst oder einfach nur einen Job suchen willst und die da was sehen wollen, dann soll Dir dein Arzt eine Bescheinigung oder Attest ausstellen das er die Untersuchung schon gemacht hat und Du arbeitstauglich bist.

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Fragesteller
 30.10.2023, 22:30

Vielen Dank für die schnelle Antworten. Ich habe die Information direkt von der ihk Seite da steht drinnen „Die Untersuchung muss innerhalb 14 Monate vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stattgefunden haben. Die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung ist der IHK mit dem Ausbildungsvertrag vorzulegen, da sonst der Berufsausbildungsvertrag nicht eingetragen wird (§ 35 BBiG).“

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