Ausbildung verlängern was jetzt?
Guten Abend,
ich habe meine Abschlussprüfung gehabt am 17.01. In der Theorie 2 Teile mit 5 geschrieben und die mündliche Nachprüfung hat nichts gebracht. Praktisch alles ok. Bin zu 101% durchgefallen, wurde mir vom Prüfungsausschuss gesagt, das war also eine inoffizielle Info sagten die mir auch. Es wurde mir auch gesagt, dass am 30.01 die offiziellen Ergebnisse schriftlich übergeben werden in der Berufsschule.
FOLGENDES:
Am 31.01 läuft mein Ausbildungsvertrag aus und ich habe meinem Ausbilder gesagt, dass ich durchgefallen bin und ich gerne die Ausbildung verlängern möchte und den Vertrag verlängern will. Er sagte mir, ich muss bis zum 30.01 warten. Er hat auch einen Zettel von mir bekommen (erhalten vom Ausschuss), dort stande lediglich, dass eine eventuelle Nachprüfung stattfinden kann am 17.01, mehr nicht.
Das Problem ist, dass wir uns die ganzen Jahre nie verstanden haben und er mich auch nicht mag etc.
Wie ist das nun zu betrachten ?
Habe ich ein Recht darauf, den am Montag direkt zu unterschreiben ?
Weil, so wie ich das weiß, muss ich auf den Betrieb zugehen und es sagen, was ich ja gemacht habe.
Freue mich über alle hilfreiche Antworten, danke.
3 Antworten
Hallo,
die Person, die den Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, kontaktieren. Einen schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Ausbildung stellen und einen Nachweis, dass dieser Antrag angekommen ist, gut aufbewahren (z.B. Eingangsstempel auf Kopie). Ein neuer Vertrag ist nicht üblich bzw. nicht erforderlich.
Einen Plan überlegen, wie man die Defizite angehen kann, und mit ins Gespräch mit dem Chef nehmen.
Von der Agentur für Arbeit werden auf Antrag auch ausbildungsbegleitende Hilfen = abH (eine Art bezahlte Nachhilfe) übernommen. Ein Gesprächstermin bei der Agentur für Arbeit ist sinnvoll.
Gruß
RHW
Du hast das Recht, deine Prüfung ( 2 mal ) zu wiederholen. Dann verlängert der Ausbildungsvertrag sich entsprechend.
Du hast das Recht die Ausbildung zu verlängern (jedoch maximal 1 Jahr). Der Arbeitgeber muss dem zustimmen. Ihr müsst jetzt den Antrag auf Verlängerung der Ausbildung unterschreiben und versenden.
Bei nicht bestandener Prüfung können Auszubildende verlangen, dass das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung verlängert wird, höchstens jedoch um ein Jahr.
https://www.hk24.de/produktmarken/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungspruefungen/abschlusspruefung-nicht-bestanden-3414874
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer auf Antrag die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen (§ 8 Abs. 2 BBiG, § 27 b Abs. 2 HwO.) Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. In beiderseitigem Einvernehmen, d. h. vertraglich können Ausbildungsbetrieb und Auszubildender das Ausbildungsverhältnis ebenfalls nicht verlängern.