Ausbildung Unterricht Befreiung?

3 Antworten

Nein! Dein Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, dich für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Diese Verpflichtung gilt nur in ganz wenigen Fällen nicht. Und das sind in der Regel nur solche, die für dich als Azubi Vorteile im Hinblick auf deine Ausbildung bieten - beispielsweise innerbetriebliche Schulungs- oder Weiterbildungsangebote. Da sind die Gesetze und auch die Berufsschulen wirklich SEHR streng, weil sonst zu viele Betriebe ihre Azubis als billige Arbeitskräfte einfach vom Unterricht "entschuldigen" würden, um sie noch ein bisschen mehr mitarbeiten zu lassen. Ist also ganz klar zum Schutz der Auszubildenden gedacht!

Das ist in landesabhängigen Schulgesetzen geregelt. Bei uns: Nein, betriebliche Gründe sind ausdrücklich als Beurlaubungsgrund von der Schule ausgeschlossen:

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/rwv/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=6D8CC58542AE1BEC9E82E1E0233838A7.jp24?showdoccase=1&doc.id=jlr-BBiSchulORPrahmen&doc.part=X#jlr-BBiSchulORPV8P24

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz
karliemeinname  16.12.2021, 22:33

Hallo DpB11,

in BaWü geht das.

Viele Grüße

Karliemeinname

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DpB11  16.12.2021, 22:36
@karliemeinname

Zum arbeiten auch nur bei "besonderer Zwangs- oder Notlage im Betrieb". Ein allgemeines "geh schaffe statt zur Schule" geht da auch nicht.

(Offtopic) PS: Aber schön zu sehen, dass bei Euch alles in einem Gesetz steht., Bei uns sucht man sich meist dumm und dämlich :-)

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karliemeinname  16.12.2021, 22:38
@DpB11

Natürlich bei Notlagen. Keine freie Auswahl. Wobei Notlage ein dehnbarer Begriff ist.

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Nein. Im Normalfall nicht.