Ausbildung Polizei BW

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suche mal nach Ausbildung polizei in BW und nach einem Forum mit Namen copzone ;) links kann ich hier irgendwie keine posten Viel Glück !

Ghettokeks 
Fragesteller
 27.05.2014, 11:35

Danke, schaut nicht schlecht aus, werde das mal probieren :)

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Geh doch einfach auf die Homepage von Polizei BW, da steht eigentlich alles drin und was du machen musst usw.

Ghettokeks 
Fragesteller
 27.05.2014, 11:09

Das war natürlich meine erste Anlaufstelle, leider kamen mir durch den Besuch noch mehr Fragen auf als ich zuvor hatte :D

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Hallo Ghettokeks,

statt hier nur eine knappe und unzureichende Antwort zu geben, schreibe ich Dir mal alles was man über das Berufsbild des Polizisten wissen sollte. Da hier bei GuteFrage.net der Text pro Thread begrenzt ist, schreibe ich in mehreren Abschnitten: Die Antwort bezieht sich jetzt aber auf ganz Deutschland und nicht nur auf BW, aber das meisten gilt sowieso Bundesweit und bei der Bundespolizei.

Es gibt drei Laubahnen bei der Polizei

Mittleren Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Realschule oder Abitur

  • Polizeimeister (Schulterstück 2 blaue Sterne) (Einstiegsdienstgrad beim mittleren Dienst) Besoldungsstufe A7
  • Polizeiobermeister (Schulterstück 3 blaue Sterne) Besoldungsstufe A8
  • Polizeihauptmeister (Schulterstück 4 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9
  • Polizeihauptmeister mit Zulage (Schulterstück 5 blaue Sterne) Besoldungsstufe A9 mit Amtszulage

gehobener Dienst Einstiegsvoraussetzungen: Abitur

  • Polizeikommissar (Schulterstück 1 silbernen Stern) Besoldungsstufe A9
  • Polizeioberkommissar (Schulterstück 2 silberne Sterne) Besoldungsstufe A10
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 3 silberne Sterne) Besoldungsstufe A11
  • Polizeihauptkommissar (Schulterstück 4 silberne Sterne) Besoldungsstufe A12
  • Erster Polizeihauptkommissar (Schulterstück 5 silberne Sterne) Besoldungsstufe A13

höherer Dienst

  • Polizeirat (Schulterstück 1 goldenen Stern) Besoldungsstufe A13
  • Polizeioberat (Schulterstück 2 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A14
  • Polizeidirektor (Schulterstück 3 goldenene Sterne) Besoldungsstufe A15
  • Leitender Polizeidirektor (4 goldene Sterne) Besoldungsstufe A16

In den nachfolgenden Bundesländern gibt neben den höheren Dienst und dem gehobenen Dienst noch den mittleren Dienst:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bundespolizei [Nachteil wie Vorteil ist, das man überall in Deutschland Dienststellen hat]
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In den nachfolgenden Bundesländern gibt nur noch den höheren Dienst und den gehobenen Dienst. Die Laufbahn des mittleren Dienstes wurde hier abgeschafft:

  • Bundeskriminalamt
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Bremen

Zum Gehalt:

Viele denken immer, das bestimmte Tätigkeiten bei der Polizei ein besonders hohes Gehalt mit sich bringen. Dem ist aber nicht so.

Polizeibeamte werden nicht nach Ihrer Tätigkeit bezahlt, sondern nach ihrer Besoldungsstufe, die sich wiederum einzig und alleine nach dem Dienstgrad richtet und nach den sogenannten Erfahrungspunkten die aus ihrer Beurteilung vom Chef resultieren.

Das bedeutet, dass ein Polizeiobermeister der im Streifenddienst fährt, genau das gleiche verdient, wie ein Polizeiobermeister, der beim SEK/MEK/GSG9 usw. ist. Gibt zwar für bestimmte Sondereinheiten eine Gefahrenzulage von 100 – 150 Euro, aber die geht schon drauf, weil man mehr Geld für Versicherungen ausgibt.

Zu den Tätigkeiten bei der Polizei. Die Polizei bietet natürlich weit mehr, als nur mit dem Streifenwagen Streife zu fahren.

Du kannst z.B. zur:

  • Bereitschaftspolizei
  • Sondereinheiten wie MEK/SEK/GSG9
  • Hundestaffel
  • Reiterstaffel
  • Fliegerstafel
  • Autobahnpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Wasserwerferzug
  • Kriminalpolizei
  • Ermittlungsdienst
  • Wasserschutzpolizei / Küstenwache
  • Spurensicherung
  • Waffenwart / Wart für Unterkunft und Verpflegung
  • Küche / Einsatzkoch
  • Sanitätsdienst / Krankenabteilung (nur in den Verbänden)
  • Tauchergruppe
  • Funker / IKT (Aufrechterhaltung und Einrichtung Computer und Digitalfunk)
  • T-Züge (Einheiten die mit schweren Gerät und Booten dafür zuständig sind, Kontrollstellen auszuleuchten, Absperrgitter aufzustellen, Natodraht zu verlegen)
  • aber es gibt auch Polizeibeamte, die eher Tätigkeiten ausüben die man im zivilen Bereich wie z.B. das Personalbüro / IKT (Computertechnik) / Fahrzeugtechnik vermuten würde.
  • Auslandsverwendung wie zum Beispiel den Schutz eigener Einrichtungen, sprich den deutschen Botschaften auf der ganzen Welt und auch Polizeikontingente in den Krisengebieten wie Afghanistan.

Das schöne am Polizeiberuf ist, dass man jederzeit das Tätigkeitsfeld wechseln kann. Jemand von der Spurensicherung könnte z.B. zum SEK wechseln oder Jemand könnte vom SEK zur Fliegerstafel gehen.


Im nächsten Abschnitt führe ich das an, was es zum Thema Ausbildung zu sagen gibt


TheGrow  27.05.2014, 12:00

Abschnitt Ausbildung


Mindestvoraussetzungen um überhaupt erst einmal in die engere Auswahl zu kommen:

  • Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit.

  • für den gehobenen Dienst ist Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Pflicht.

  • für den mittleren Dienst langt ein Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.

  • der Bewerber muss eine bestimmte Mindestgröße aufweisen, die aber von Bundesland zu Bundesland leicht von einander abweicht.

  • der Bewerber darf nicht Vorbestraft sein

  • der Bewerber darf nicht völlig überschuldet sein. Das bedeutet nicht, wer einen kleinen Kredit hat wird nicht genommen, aber größere Kredite können ein Problem sein.

  • in den meisten Bundesländern muss der Bewerber das Freischwimmerabzeichen haben.

  • der Bewerber muss körperlich gesund sein. Chronische Krankheiten oder starke Sehschwächen sind ein Ausschlusskriterium. Ausnahmen werden keine gemacht.

  • der Bewerber muss körperlich und psychisch absolut fit sein.

  • Tätowierungen im Sichtbereich des Gesichtes, des Halses und der Unterarme führen meist auch zum Ausschluss.

Die Anforderungen weichen von Bundesland zu Bundesland evtl. leicht voneinander ab. Wer sich bewirbt, sollte sich noch einmal kurz vorher auf der Seite der Polizei über die genauen Voraussetzungen informieren.

Wer die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, der braucht sich erst gar nicht bewerben. Ausnahmereglungen gibt es nicht.

Wer die Mindestvoraussetzungen jedoch erfüllt kann sich bei der Polizei bewerben.

Ablauf der Bewerbung / des Einstellungstestes

Wenn Du Deine Unterlagen vollständig abgegeben hast, wirst Du in absehbarer Zeit Post bekommen, in dem entweder steht, dass Du irgendwelche Voraussetzungen nicht erfüllst/alle Lehrgangsplätze bereits belegt sind oder Du bekommst eine Einladung zum EAV (Eignungs.- und AuswahlVverfahren)

In der Regel dauert das EAV, also der Einstellungstest 2-3 Tage.

In der Einladung steht drin, was Du für die Tage mitbringen sollst. In den 2-3 Tagen wirst Du in der Polizeikaserne untergebracht. Meist brauchst Du kein Bettzeug und keine Handtücher mitbringen, sondern nur Hygieneartikel und Duschzeug.

Da Du dort auch Deine Sportlichkeit beweisen musst, steht in der Einladung meist drin, dass Sport und Schwimmsachen mitzubringen sind.

Bekleidungsmäßig würde ich dort mit gepflegten Alltagsachen erscheinen. Anzug, Hemd & Krawatte sind nicht nötig.

Nun interessiert Dich sicherlich, was bei dem Test auf Dich zukommt.

In den drei Tagen wirst Du

  • medizinisch komplett durchgecheckt. Dazu gehört ein Lungenfunktionstest, genauso wie ein Belastungs – EKG. Meist wird auch Deine Lunge geröntgt. Dann heißt es bitte einmal komplett vorm Arzt entkleiden und genaueste Untersuchung auf Narben und Fehlstellungen oder andere Chronische Krankheiten, wie auch nachschau nach Tätowierungen.

  • Ermittlung Deines BMI

  • Drogenscreen

  • Gespräch mit dem Psychologen und Abklärung ob Du psychische Auffälligkeiten hast und ob Du für den Beruf des Polizeibeamten genügend psychologisch belastbar bist.

  • Sporttest mit Ausdauertest (Coopertest, bei dem man innerhalb von 12 Minuten eine bestimmte Strecke schaffen muss), Koordination, Sprint, Kraftübungen

  • Sprachverständnistest

  • Diktat

  • Intelligenztest

Allerdings würde ich mal auf die Seite www.Polizei.de gehen , dort das Bundesland bzw. die Bundesländer die für Dich in Frage kommen auswählen und dort mal steht meist genau, was im Einstellungstest gefordert wird. Hier gibt es doch sehr starke Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

Nach Abschluss des EAV wird einen entweder sofort oder später mitgeteilt ob man bestanden hat und ob man angenommen wurde.


Im nächsten Abschnitt gehe ich auf die Ausbildung / das Studium selbst ein


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TheGrow  27.05.2014, 12:02
@TheGrow

Ausbildung / Studium


Die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert je nach Bundesland zwischen 24 und 36 Monaten.

Das Studium zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst dauert 36 Monate (Ausnahme BW, wo das Studium 45 Monate dauert).

Während der gesamten Ausbildung / des gesamten Studium werden ihr kostenlos ähnlich wie bei der Bundeswehr kaserniert untergebracht. Aber nicht nur die Unterkunft ist kostenlos, sondern man bekommt auch noch die Verpflegung (Frühstück/Mittag/Abendbrot) kostenlos gestellt. Eingenommen wird diese in großen Kantinen.

Die Unterbringung ist meist auch recht Adäquat. Man bezieht im Unterkunftsgebäude meist ein Ein.- oder Zweimannzimmer, in seltenen Fällen auch mal zu dritt oder zu viert. Duschen und WC´s befinden sich leider nicht immer auf dem Zimmern, sondern stehen als Gemeinschaftsduschen und Gemeinschaftsklos zur Verfügung.

In der Kaserne befindet sich auch das Lehrsaalgebäude, ein Sportplatz, eine Sporthalle und alles was man sonst für die Ausbildung braucht. Manchmal steht sogar ein Schwimmbad zur Verfügung. Meist kann man auch die Örtlichkeiten nach Dienst nutzen.

Auch an Freizeitmöglichkeiten hapert es nicht. Oft stehen Fitnessräume, Sauna, Lokalähnliche Kantine und andere Sachen zur Verfügung.

Die Ausbildung gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Zum einen findet in der eben beschriebenen Unterkunft der theoretische Unterricht statt, der sich in die Fächer:

  • Einsatzrecht
  • Einsatzlehre
  • Verkehrsrecht
  • Waffenkunde (mit praktischen Anteilen)
  • Strafrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • politische Bildung
  • Polizeirech
  • politische Bildung
  • Dienstrecht

aber auch Fächer die eher praktisch als theoretisch sind wie:

  • Einsatztraining
  • Selbstverteidigung
  • Waffen- und Schießausbildung
  • Führerschein
  • Sport

Hinzu kommen verschiedene mehrwöchige Praktika in den verschieden Dienststellen.

Am Ende der Ausbildung kann man dann Verwendungswünsche und Standortwünsche äußern.

Eine Garantie das die Wünsche erfüllt werden gibt es nicht. Im Grunde genommen setzt einen der Dienstherr dahin, wo er einen braucht und nicht da wo man hin will.

Einige Wünsche scheiden auch aus, weil einen die entsprechenden Qualifikationen fehlen. Beispiel. Niemand kommt ohne schon vorher ausrechend Erfahrung gesammelt zu haben zum SEK/MEK/GSG9. Ausnahmen bestätigen natürlich immer wieder mal die Regel.

Nach der Ausbildung bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeimeister und dann wird einen auch mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Nach dem Studium bekommt man dann seine langersehnte Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar und bekommt dann ebenfalls mitgeteilt, wohin man versetzt wird.

Übrigens, ein junger Polizeikommissar macht die gleichen Aufgaben wie ein junger Polizeimeister.

Lediglich im Gehalt macht sich das bemerkbar. Leider kann ich hier keine konkrete Summe an Gehalt nenne, da diese von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen.

Auszugsweise möchte ich hier mal Anführen, wie bei der Bundespolizei aussieht.

Ein junger Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7 und Erfahrungsstufe 1) bekommt z.B. 2101,76 und ein Kommissar (Besoldungsgruppe A9 und ebenfalls Erfahrungsstufe 1) bekommt 2412,31 Euro brutto. Bei beiden kommen natürlich noch die Polizeizulage und die Schichtzulage wie auch die Nachtdienststunden hinzu. Was am Ende netto rauskommt, hängt von der Lohnsteuerklasse und den Kindergeld an. Da Polizeibeamte außer der Steuer nichts abgezogen bekommen, sind die Abzüge nicht so gravierend hoch. Sozialabgaben wie Rente, Krankenversicherung oder Arbeitslosenversicherung zahlen Polizeibeamte ja nicht.


Nächster Abschnitt führt an, welche Ausbildungsinhalte vermittelt werden


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TheGrow  27.05.2014, 12:11
@TheGrow

Ausbildungsabschnitte (ist zwar jetzt speziel für die Bundespolizei, dürfte aber im großen und ganzen mit kleinen Abweichungen für alle Bundesländer und Laufbahnen gelten.


http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ap-mdbgsv/gesamt.pdf

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (AP-mDBPolV)

§ 5 Grundausbildung

(1) Die Grundausbildung vermittelt die für eine erfolgreiche Weiterführung der Ausbildung erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten und dient der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

(2) Die Grundausbildung umfasst

  1. die Wissensvermittlung in den Fächern

    a) Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

    b) Einsatzrecht (Polizei- und Ordnungsrecht, Strafrecht/Strafprozessrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht)/ Verkehrsrecht,

    c) öffentliches Dienstrecht,

    d) Führungslehre/Psychologie,

    e) Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

    f) Kriminalistik,

    g) Deutsch und

    h) Englisch,

  2. die praktische Ausbildung in den Fächern

    a) Einsatzausbildung,

    b) Zwangsmitteleinsatz (Einsatztraining, Waffen- und Schießausbildung),

    c) Polizeitechnik und

    d) erste Hilfe,

  3. die Ausbildung im Fach Dienstsport einschließlich Schwimmen und Retten,

  4. ein Verhaltenstraining,

  5. Fragen der Berufsethik,

  6. eine Projektwoche und

  7. ein Informationspraktikum in Dienststellen der Bundespolizei.

(3) Die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten soll auf der Grundlage der in Absatz 2 Nr. 1 und 2 genannten Fächer fächerübergreifend in Handlungsfeldern polizeilicher Tätigkeiten erfolgen.

§ 6 Leistungsanforderungen

(1) Während der Grundausbildung sind in den Fächern

  1. Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

  2. Einsatzrecht/Verkehrsrecht,

  3. öffentliches Dienstrecht,

  4. Führungslehre/Psychologie,

  5. Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

  6. Kriminalistik,

  7. Deutsch,

  8. Englisch,

  9. Polizeitechnik,

  10. Dienstsport,

  11. Einsatzausbildung und

  12. Zwangsmitteleinsatz Leistungsnachweise zu erbringen.

(2) Leistungsnachweise sind

  1. schriftliche Aufsichtsarbeiten,

  2. Leistungstests in schriftlicher und mündlicher Form sowie

  3. praktische Überprüfungen.

§ 7 Weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung

(1) Ziel der weiteren fachtheoretischen und fachpraktischen Ausbildung ist es, die während der Grundausbildung erworbenen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten zu erweitern und zu vertiefen sowie die körperliche Leistungsfähigkeit weiter zu steigern.

(2) Die weitere fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung umfasst die Ausbildungsbereiche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 sowie Praktika in den Einsatzfeldern der Bundespolizei. Das Nähere regelt der Ausbildungsplan.

(3) In den Prüfungsfächern (§ 16 Abs. 1) ist jeweils eine schriftliche Aufsichtsarbeit von 90 Minuten Dauer, in allen anderen Unterrichtsfächern jeweils eine schriftliche Aufsichtsarbeit von 45 Minuten Dauer zu fertigen. In den Fächern der praktischen Ausbildung (Einsatzausbildung, Zwangsmitteleinsatz, Polizeitechnik) und im Fach Dienstsport sind Leistungsnachweise in Form von praktischen Überprüfungen zu erbringen. Die Aufsichtsarbeiten fließen mit 50 vom Hundert in die jeweils entsprechend § 17 Abs. 1 zu bildende Fachnote ein. Die weiteren 50 vom Hundert ergeben sich aus den Leistungstests. Aus den einzelnen Fachnoten ist entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 2 eine Durchschnittsrangpunktzahl zu bilden.

§ 8 Laufbahnlehrgang

(1) Der Laufbahnlehrgang dient der Vertiefung und Erweiterung der in der bisherigen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung. Er schließt mit der Laufbahnprüfung ab.

(2) Der Laufbahnlehrgang umfasst die Fächer

  1. Staats- und Verfassungsrecht/politische Bildung,

  2. Einsatzrecht/Verkehrsrecht,

  3. öffentliches Dienstrecht,

  4. Führungslehre/Psychologie,

  5. Einsatzlehre/Polizeidienstkunde/Verkehrslehre,

  6. Kriminalistik,

  7. Englisch,

  8. Zwangsmitteleinsatz und

  9. Dienstsport.


Aber nochmal ganz deutlich, die eben angeführten Punkte gelten so für die Bundespolizei. Die von der Landespolizei bei Euch in BW können davon abweichen, wobei ich nicht davon ausgehen, dass es so megaabweichungen gibt, sondern dass die angeführten Punkte überall ausgebildet werden.

Ich hoffe Dir langen diese Informationen erst einmal.

Ansonsten würde ich den Rat von danys72 befolgen und mal auf die Seite: der copzone.de gehen.

Schöne Grüße
TheGrow

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Es gibt einmal die

  • 16 Landespolizeien (davon hat jedes Bundesland eine)
  • Bundespolizei (zusammengelegt aus dem Bundesgrenzschutz und der Bahnpolizei, daher liegt deren Einsatzfeld im grenz- und bahnpolizeichen Feld)
  • Bundeskriminalamt
  • Polizei beim Deutschen Bundestag (die Behörde, die die Polizeigewalt in den Gebäuden des dt. Bundestages ausübt)
Folgendes sind allgemeine Voraussetzungen:

Es gibt bei der Polizei einen

  • mittleren Dienst

    • Voraussetzung: Realschulabschluss
    • Ausbildung: 2(,5)-jährige Ausbildung
    • Eingangsamt: Polizeimeister
  • gehobenen Dienst

    • Voraussetzung: FHR/Abi
    • Ausbildung: 3-jähriges Bachelor/Diplomstudium an einer (Fach)hochschule der Polizei
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalkommissar
  • höheren Dienst

    • Voraussetzung: abgeschl. Studium oder lange Tätigkeit im gehobenen Dienst + gute Leistungen
    • Ausbildung: 2-jähriger Masterstudiengang an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster
    • Eingangsamt: Polizei-/Kriminalrat

Der mittlere Dienst wird aber nicht mehr in allen Bundesländern ausgebildet. Länder, in denen der mittlere Dienst ausgebildet wird sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Schleswig-Holstein
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
  • Hamburg

In den anderen Bundesländern ist der mittlere Dienst abgeschafft, d.h. du brauchst Abi/FHR, um dich für den gehobenen Dienst zu bewerben.

Weitere Voraussetzungen:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 GG oder Staatsbürgerschaft eines EU-Staates
  • Erklärung zum Eintritt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
  • in geordneten, wirtschaftlichen Verhältnissen Leben (also nicht völlig überschuldet sein)
  • nicht gerichtlich bestraft sein
  • psychische und physische Belastbarkeit

sowie die gesundheitlichen Voraussetzungen:

  • keine chronischen Erkrankungen
  • keine Leberschäden
  • kariesfreies Gebiss
  • keine Farbsinnesstörung
  • keine Hörschäden

Weitere formale Voraussetzungen, wie Schulnoten oder Urkunden, sowie der Ablauf des Einstellungstests unterscheiden sich von den einzelnen Bundesländern zum Teil stark.

Im allen Bundesländern wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt, die in etwa so aussieht:

  • Blut-/ Urinabnahme
  • Ganzkörperuntersuchung (u.a. Größre u. Gewicht)
  • Ruhe-/ Belastungs-EKG
  • Röntgen der Lunge
  • Hör- und Sehtest
  • Lungenfunktionstest

Ansonsten unterscheidet sich das Auswahlverfahren zwischen den einzelnen Bundesländern.

Folgendes gilt nur für das Land Baden-Württemberg:
  • Mindestgröße: 1,60cm für Männer und Frauen

zusätzliche Voraussetzungen für den

  • mittleren Dienst:

    • am Einstellungstag zwischen 16,5 und 30 Jahre alt sein
    • Realschulabschluss mit einem Durchschnitt von 3,2
    • Einstellungstermine:
      • 1. März, Bewerbungsschluss: 15. Mai des Vorjahres
      • 1. September, Bewerbungsschluss: 15. November des Vorjahres
  • gehobenen Dienst:

    • Durchschnitt von 3,0 auf dem Abschlusszeugnis
    • Einstellungstermin:
      • 1. Juli, Bewerbungsschluss: 30. September des Vorjahres

Das Einstellungsverfahren besteht aus

  • einem theoretischen Teil:

    • 30 Fragen zum Thema Sprachverständnis
    • Lückentext, wo 60 Wörter richtig eingetragen werden müssen
    • Intelligenztest
    • Auswahlgespräch
      • Ein Psychologe macht sich ein klares, umfassendes Bild von deiner Persönlichkeit.
  • einem Sporttest:

    • Parcours mit einer Länge von 22 Meter

      • Männer: 17,0 Sekunden
      • Frauen: 20,6 Sekunden
    • Schnelligkeitstest von 70 Metern Länge

      • Männer: 12,8 Sekunden
      • Frauen: 14,6 Sekunden
    • Ausdauertest über 12 Minuten

      • Männer: 2475 Meter
      • Frauen: 1950 Meter
  • der ärztlichen Untersuchung

Du findest keine Quelle? Wie wäre es mit dieser hier:

http://www.polizei-der-beruf.de/

Und außerdem copzone

Gruß S.