Ausbildung?
Hey, ein bekannter von mir ist im 3 Lehrjahr und war im 2 Lehrjahr mal 1 woche im Krankenhaus wegen einer OP.
Letztens wurde ihm gesagt das er nicht zu den Prüfungen zugelassen ist weil die Fehltage im Krankenhaus zu lang waren. Kann man da nichts machen? Schließlich war es ja ein „Notfall“ und er konnte nichts anders als die OP zu machen.
6 Antworten
Die eine Woche spielt da keine große Rolle. Es kommt darauf an wie oft er sonst noch krank war.
Es gibt aber keine feste Grenze. Das wird alles individuell entschieden. Wenn der Betrieb also fest behauptet das der Azubi nicht zugelassen werden wird kann man vermuten das der Betrieb irgendwo etwas falsch gemacht hat.
Das letzte Wort hat immer die Kammer!
Aber auch da wird geschaut woher die Tage kommen und wie sich der Azubi entwickelt hat.
Wahrscheinlich war er halt insgesamt zu lange krank .
Also zuviele Tage an denen er nicht zur Arbeit erschien .
Die eine Woche kann nicht sein .
Jeder ist mal krank
Wegen der einen Woche platzt die Prüfung nicht.
Da wird damit die Gesamtzahl der Fehltage überschritten worden sein.
Da ist es irrelevant, ob die OP ein Notfall war.
Es ist egal wegen welchem Grund man fehlt, es darf eine bestimmte Anzahl an Fehltagen nicht überschritten werden. Er sollte sich an einen Ansprechpartner wenden und gucken, ob man da was machen kann und wie viele Fehltage er nun genau hat.
wegen einer Woche passiert nicht, da müssen deutlich mehr Fehltage aufgelaufen sein
Es gibt schon Grenzen. 10% sind noch okay, 15% zuviel