Aus der gemeinsamen Wohnung weg. Aber wohin?

7 Antworten

So schnell geht das nicht. Wenn du von heute auf morgen ausziehen willst bleibt dir maximal die Notunterkunft für alles andere musst du zum Sozialamt gehen mit Arbeitsvertrag und Kontoauszügen, dir einen Wohnberechtigungsschein besorgen vorausgesetzt, dass dein Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt und denn musst du suchen und das wird dauern. Wenn du allerdings von der Option Jugendhilfe redest nehme ich an, dass du noch nicht volljährig bist und dann wirst du allerdings das nächste Problem haben, wer unterschreibt für dich einen Mietvertrag? Du bist nicht zeichnungsberechtigt. Also entweder zurück zu den Eltern oder der nächste Weg ist für dich das Jugendamt wo du dich umfassend beraten lassen kannst.

1und2und3 
Fragesteller
 03.02.2016, 17:40

doch, volljährig bin ich. das mit dem Wohngeld klingt ziemlich kompliziert...

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Ostsee1982  03.02.2016, 19:17
@1und2und3

Ich meinte einen Wohnberechtigungsschein. Damit hast du Anspruch auf eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung).

Wohngeld kannst du auch beantragen, dazu kannst du dir online ganz einfach den Antrag ausdrucken und vorab ausfüllen und kannst du dann mit den erforderlichen Nachweisen bei der Wohngeldstelle einreichen. (als Einschreiben)

http://www.wohngeld.org/antrag.html

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Du solltest erst aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, wenn du eine eigene Bleibe gefunden hast oder vorübergehend bei einer Freundin o.ä. unterkommen kannst.

  • (Wenn ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt, wärst du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der dann gemeinsamen Kündigung aber ggf. auch noch weiterhin zu Mietzahlungen verpflichtet...)
  • Solltest du eine eigene Wohnung nicht von deinem Einkommen finanzieren können, könntest du ggf. Wohngeld beanspruchen.

Wenn du dich aber noch in deiner ersten Ausbildung befindest, so wären vorrangig deine Eltern für dich unterhaltspflichtig, falls du nicht genug verdienst, um davon, zusammen mit dem Kindergeld, deinen "Bedarf" zu decken. 

  • Dieser Bedarf beträgt 735 Euro zu, davon müsstest du alle deine Kosten bestreiten: Verpflegung, Miete, Strom, Kleidung usw... 
  • (Von deinem Verdienst könntest du einen Freibetrag für deine Fahrtkosten abziehen, pauschal 90 Euro...)

Sollten deine Eltern nicht in der Lage sein, dir den ggf. zustehenden Unterhalt zahlen zu können, könntest du bis zum Ende der Ausbildung BAB beanspruchen.

In eine eigene Wohnung? Ansonsten sind Stadtparks, Brücken etc. auch ganz schöne Bleiben.

1. wenn diese Ausbildung dein erster Bildungsweg ist, sind seine Eltern unterhaltspflichtig 

2. es gibt immer WGs in die man auch erstmal nur vorübergehend für 1-2 Monate ziehen kann

3. wenn du in einer Ausbildung bist, ist eigene Wohnung sowieso Quatsch

4. wenn 1. zutrifft und deine Eltern - die in einem anderen Bundesland leben - Dich nachweislich nicht unterstützen können, hast du Anspruch auf BAB

Hallo, 

Suche dir erst eine Wohnung. Wenn du eine gefunden hast, beantrage Hilfe beim Jobcenter. Die rechnen alles aus und unterstützen dich, bis du deine Ausbildung abgeschlossen hast.

Alternativ kannst du auch erst zum Jobcenter und dich vor Ort informieren lassen.

Lg