Aufenthaltsgenehmigung?

4 Antworten

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https://www.kontofinder.de/ratgeber/girokonto-fuer-auslaender

"Sie kommen aus einem EU-Land: Seit 19. Juni 2016 gibt es das Basiskonto. Dieses Girokonto für Jedermann kann jeder Verbraucher eröffnen, der sich rechtmäßig in der EU aufhält. Die Banken sind gesetzlich zur Eröffnung des Basiskontos verpflichtet. Sie brauchen in diesem Fall keine speziellen Ausweispapiere und haben als EU-Bürger freien Zugang auf den deutschen Arbeitsmarkt. Wenn Sie allerdings ein besseres Girokonto haben möchten, dass Sie zum Beispiel auch überziehen können, müssen Sie der Bank die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes sowie Ihre letzten Lohnzettel vorzeigen."

Wenn sie nicht wollen - such' Dir eine andere Bank.

Die Antworten sind zwar im Prinzip richtig, es fehlt aber etwas. Die Freizügigkeit innerhalb der EU ist nicht grenzenlos, deshalb gibt es wahrscheinlich hier ein Verständnisproblem und man versteht nicht, weshalb die Bank die EU-Bescheinigung sehen möchte.

Grundsatz:

Der Aufenthalt wird nicht nach dem Ausländerrecht, sondern nach dem EU-AufenthGes geregelt.

Unionsbürger genießen Freizügigkeit nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts. Freizügigkeit bedeutet, dass sie das Recht auf Einreise und Aufenthalt haben. Dieses Recht haben Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Selbständige, Dienstleistungserbringer), aber auch Nichterwerbstätige, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. (hier möchte man dem Sozialtourismus vorbeugen)

Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen von Gesetzes wegen ein Daueraufenthaltsrecht. Hierfür gibt es eine entsprechende Bescheinigung deiner Meldestelle. Du musst nicht unbedingt auf das Ausländeramt gehen.

(Da du hier geboren bist und nichts vorliegt, sehe ich hier kein Problem)

Eigentlich müsstest du wissen, dass du eine solche Daueraufenthaltsbescheinigung brauchst. Ich hoffe du hast ein entsprechendes Papier? Du bist doch angemeldet, oder? Hast du gegebenenfalls zwei Staatsangehörigkeiten?

Hier ein Link, gültig allerdings nur für Berlin. Gibt es bei jeder Behörde in der Regel online - seit Corona.

file:///C:/Users/darra/AppData/Local/Temp/mdb-f403267-labo_4330_m_antrag_daueraufenthaltsbesch_f__r_unionsb__rger_antrag_daueraufenthaltskarte_angaben_aufenthaltskarte_f_drittstaatsangeh__rige_familienang_.pdf

Das Papier will die Bank sehen. Es geht doch darum, dass du dich auf Dauer hier aufhalten willst. Wie soll man dir vertrauensvoll einen Dispo o.ä. einräumen wenn die Voraussetzungen eventuell nicht vorliegen.

Nicht alles ist schlecht, die Regelung ist durchaus sinnvoll. Damit genießt du alle Rechte. Schließlich hat die Bank auch ein Recht zur Prüfung bei der Eröffnung der Geschäftsbeziehungen.

Man braucht als Staatsangehöriger eines EU-Staats keine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.

ixrdxnis 
Fragesteller
 07.09.2021, 16:50

Vielen Dank. Hab ich denen auch gesagt, jedoch bestehen sie darauf, eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen. Was soll ich denen sagen?

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PatrickLassan  07.09.2021, 16:51
@ixrdxnis

Sag denen, sie sollen sich mal zum Thema Freizügigkeit innerhalb der EU informieren.

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Hikker  07.09.2021, 17:03
@ixrdxnis

Sag ihnen sie sind struntzdumm. Und geh zu einer anderen Bank.

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Da Griechenland in der EU ist brauchst du auch keine Aufenthaltsgenehmigung.