Auf dem Weg zum Arbeitsamt gestürzt
Ich bin auf dem Weg zum Arbeitsamt gestürzt und habe Folgeschäden. Ich hatte einen Termin. Ist das Arbeitsamt dafür verantwortlich ?
12 Antworten
Inwiefern sollte das Arbeitsamt für deinen Sturz verantwortlich sein ?
Wenn du arbeitslos bist und einen Termin hattest, zählt das aber immerhin als Wegeunfall und du bist über die Unfallversicherung des Arbeitsamtes versichert.
Warum sollte das Arbeitsamt für Deinen Sturz verantwortlich sein? Versichert bist Du über das Arbeitsamt.
Hallo,
nähere Infos: http://www.dguv.de/inhalt/BGuUK/index.jsp
der zuständige Unfallversicherungsträger für arbeitslose Leistungsempfäger: uk-bund.de/?bereich=VUL&hbid=3&knid=97&images=1&sizeadd=0
Wichtig ist es, dem behandelnden Arzt die Umstände des Unfalls mitzuteilen, damit er einen Unfallbericht erstellen und mit der Unfallversicherung abrechnen kann.
Gruß
RHW
Für deinen Sturz ist das Arbeitsamt nicht verantwortlich.
Wenn Du einen vereinbarten Termin wahrnehmen wolltest, gilt der Sturz auf direktem Weg zum Arbeitsamt wahrscheinlich als "Wegeunfall", den Du dem AA schnellstmöglich anzeigen solltest.
''wer jetzt dafür aufkommen muss. Mr X oder das Arbeitsamt''
- Weder noch, sondern der Unfallversicherungsträger, wenn nicht ein Dritter an dem Unfall schuld ist.
Mögliche Erstattungskosten (- durch den Sturz nachweislich beschädigte Sachen, wie z.B. Uhr, Brille..., Reparatur...) trägt die Versicherung des Arbeitsamtes. Die medizinische Versorgung wird erstmal von Krankenkasse des Mr. X übernommen, bei längerer Krankheit und "Folgeschäden" wird die KK sicherlich an die Versicherung des Arbeitsamtes herantreten.
melde das mal dem Arbeitsamt.Verantwortlich ist das Amt nicht,aber wie es mal bewertet wird ,könnte schon wichtig sein.Du musst doch auch eine Unfallmeldung schreiben,oder?? Was sagt denn die Krankenkasse dazu??
Das mit der Verantwortlichkeit war ein wenig konfus definiert. Ich meinte ja nur wer jetzt dafür aufkommen muss. Mr X oder das Arbeitsamt, weil es ein Wegeunfall ( Termin ) war.