Attische Demokratie, war das die erste Demokratie & War das wirklich eine Demokratie?

4 Antworten

A) erste Demokratie

Die athenische Demokratie ist zumindest die erste durch Überlieferung bekannte Demokratie.

Die Bezeichnung „athenische Demokratie“ verdient den Vorzug gegenüber der Bezeichnung „attische Demokratie“ Eine Polis der antiken Griechen (Singular πόλις, Plural πόλεις) war als eine Bürgergemeinschaft ein Personenverband, z. B. die Athener (οἱ Ἀθηναῖοι in den antiken Quellen). Daher ist das Adjektiv „athenisch“ vorzuziehen, denn „attisch“ bezieht sich auf die Landschaft Attika.

B) wirkliche Demokratie

Eine Bezweiflung, die athenische Demokratie sei wirklich eine Demokratie gewesen, unterliegt der Anforderung, darzulegen, was eine wirkliche Demokratie ist und warum es im antiken Athen nach diesem Maßstab keine Demokratie gegeben hat.

Die athenische Demokratie ist eine direkte Demokratie gewesen.

Der Begriff »Demokratie« ist für die Art von Verfassung geprägt worden, wie sie Athen im 5. Jahrhundert v. Chr. hatte. Der Begriff kam zeitlich nach der Sache. δημοκρατία (demokratia), gebildet aus δήμος (demos), was in einer Grundbedeutung Volk heißt, und κϱάτος (kratos), was Stärke, Kraft, Gewalt, Macht, Gewalt, Herrschaft heißt, bedeutet Volksherrschaft, Herrschaft des Volkes.

Nach dem klaren und übereinstimmenden Verständnis der Zeitgenossen ist die Polis Athen eine Demokratie gewesen.

Es kann bei der athenischen Demokratie ein Mangel gegenüber einem Ideal festgestellt werden, allen zum Staat gehörenden Personen ab einem Mindestalter politische Rechte zu geben. Frauen, Sklaven und ansässigen Ausländer (Metöken) sind von der politischen Teilhabe ausgeschlossen gewesen und sie waren ein großer Teil der Bevölkerung Athens. Die erwachsenen männlichen freien Bürger waren nicht die Mehrheit der Gesamtbevölkerung, sondern wohl kaum mehr als 20 – 30 %. Es ist aber unpassend und geschichtlich unangemessen, deshalb so weit zu gehen, der athenischen Demokratie den Begriff »Demokratie« abzusprechen.

Alle, die nach damaligem Denken für eine politische Teilhabe in Frage kamen, hatten in der athenischen Demokratie wirklich Anteil an der Herrschaft. Politische Rechte waren unabhängig von Besitz/Einkommen und einer hohen oder niedrigen gesellschaftlichen Herkunft.

Wesentliche Merkmale einer Demokratie bestanden.

  • Volkssouveränität: Das Volk (der Demos) war mit seinen Beschlüssen und Urteilen (in der Volksversammlungen und in Gerichten, die von Leuten aus dem Volk besetzt wurden) ausschlaggebend. Maßnahmen wurden als Entscheidung des Volkes legitimiert.
  • Abstimmungen: In der Volksversammlung, in Gerichten und im Rat der 500 wurde abgestimmt.
  • Mehrheitsprinzip: Die Mehrheit der Stimmen entschied. gleiches formales Gewicht der Stimmen: ein Mann/Bürger - eine Stimme
  • Wahlen: In der athenischen Demokratie der Antike gab es für einige Ämter, die besondere Fähigkeiten erforderten (z. B. die 10 Strategen, Architekten und Bauaufseher, hohe Finanzbeamte), Wahlen.
  • Freiheit und Gleichheit als zentrale Grundsätze und tragende Ideen: In der athenischen Demokratie waren Freiheit und Gleichheit wichtige Prinzipien und Werte. Sie wurden von Zeitgenossen mit der Demokratie verbunden. Aristoteles, Politik 4, 4, 1291 b: „Wenn nämlich die Freiheit am meisten in der Demokratie vorhanden ist, wie einige annehmen, und die Gleichheit, so dürfte es sie am meisten da geben, wo alle zusammen in gleicher Weise besonders gemeinsam an der Verfassung teilhaben. Weil aber die Mehrzahl das Volk ist, entscheidend aber das ist, was die Mehrheit beschließt, ist diese (Verfassung) notwendig eine Demokratie.“

Die politische Gleichheit (τὸ ἴσον = das Gleiche) war sehr grundlegend, auch die Redefreiheit (so konnte jeder Bürger in der Volksversammlung sprechen) galt als ein Bestandteil von ihr.

Die Teilhabe (Partizipation) der Bürger an der Politik hatte große Bedeutung. Alle in einer Versammlung Wahlberechtigten hatten Antragsrecht. Jeder konnte einen Vorschlag machen und seine Meinung äußern.

  • öffentliche Diskussion politischer Fragen: Politische Fragen konnten öffentlich diskutiert werden.
  • Verantwortlichkeit der Regierenden. Es gab eine Pflicht zur Rechenschaftsablegung nach Ausübung politischer Ämter und die Möglichkeit von Anklagen bei Verstößen.
  • Bindung an Recht: Das politsiche Vorgehen war an rechtliche bestimmungen gebunden.

Ausgeschlossen von Rechten zu politischer Teilhabe waren Sklaven, ansässige Ausländer (die Metöken; ein Metöke - μέτοικος [métoikos]; »Mitbewohner« Plural: μέτοικοι [metoikoi] - war ein in Athen ansässige Fremder/Ausländer mit festen Wohnsitz, aber ohne athenisches Bürgerrecht), Frauen und Kinder. Sehr genaue Zahlen zur Bevölkerung sind nicht bekannt, aber der Anteil der (erwachsenen, männlichen) Bürger betrug wohl kaum mehr als 20 – 30 % der Gesamtbevölkerung.

Die stimmberechtigten Männer waren zwar nur eine Minderheit der Bevölkerung (die größte Anzahl der Bürger mit politischen Rechten gab es vor Ausbruch des peloponnesischen Krieges [431 – 404 v. Chr.], schätzungsweise etwa 30000 – 50000 oder etwas mehr, sowohl Sklaven [etwa 80000] und ansässige Fremde [25000 Metöken] als auch Frauen und Kinder waren von der Beteiligung an der Politik ausgeschlossen)

Kinder sind nicht sofort nach der Geburt zu Informationsbeschaffung, ausreichender Überlegung, Beurteilung und Abstimmung fähig. Männliche Kinder der Bürgerschaft bekamen Anteil, wenn sie volljährig waren.

Metöken gehörten nicht zur Bürgerschaft der Polis. Bürgerrechtsgesetze haben bestimmt, wer als Bürger anzuerkennen war. In der politischen Praxis und Theorie galten damals die Vollbürger als Demos/Volk (δῆμος).

Ein Absprechen von Demokratie für das antike Athen ist nicht überzeugend. Der Begriff ist damals entstanden und mit Bezug auf die schon existierende politische Ordnung geprägt worden. Wenn die Existenz von Sklaverei und die fehlende Frauenemanzipation bzw. die Nichtbeteiligung von Slaven und Frauen als Grundlage für eine Behauptung genommen wird, die Verfassung/politische Ordnung Athens in der Antike sei niemals eine Demokratie gewesen, wird ein wichtiger Sachverhalt (politische Teilhabe für alle zur Bürgerschaft gehörenden Männer, unabhängig von Besitz/Einkommen, und sozialer Herkunft aus einer bestimmten Schicht, also auch für die Armen und aus der Unterschicht Stammenden) nicht erkannt und die Unterscheidung zwischen Demokratie und anderen Verfassungen (z. B. Königtum, Tyrannis, Aristokratie, Oligarchie, Timokratie, Plutokratie) verwischt oder unbeachtet gelassen.

Die Nichtbeteiligung der ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen war nicht durch eine bestimmte einzelne Staats- und Regierungsform verursacht, sondern eine allgemeine Angelegenheit des politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Systems. Was an Sklaverei und fehlender Gleichberechtigung der Frauen zu bemängeln ist, ist diesem System vorzuwerfen, nicht spezifisch der Staats- und Regierungsform Demokratie. Bei der Sklaverei ist nach ethischen Prinzipien Abschaffung richtig, nicht eine Beibehaltung von Sklaverei mit Vergabe eines politischen Wahlrechts. Eine als Gesamturteil betonte Aussage, die athenische Demokratie sei die Herrschaft einer Minderheit gewesen, verfehlt aber das Wesentliche.

Die ausgeschlossenen Gruppen kamen nach damaligem Denken nicht als an der politischen Herrschaft Beteiligte in Frage. Dies ist eine Einschränkung, aber alle in Betracht kommenden Bürger (ohne Begrenzung nach gesellschaftlicher Herkunft oder Besitz) hatten Anteil und sie stellten nach zeitgenössischen Äußerungen das Volk (den Demos) dar.

Gewaltenteilung ist kein wesensnotwendiger Bestandteil von Demokratie. Außerdem sind die Bedingungen direkter Demokratie zu berücksichtigen, bei der die einzelne Gewalten stark an das Volk gebunden bleiben. Heutige demokratische Verfassungen sind stark von dem Gedanken einer Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative) mit wechselseitiger Kontrolle und Gleichgewichten (checks and balances) bestimmt. Allerdings sind sie nicht wirklich völlig getrennt. In der athenischen Demokratie wurden Gewalten/Herrschaftsfunktionen (Tätigkeiten des Beratens, Entscheidens, Richtens und Ausführens/Vollziehens) unterschieden. Es hat eine Verteilung von staatlichen/öffentlichen Aufgaben/Zuständigkeiten an verschiedenen Institutionen (Einrichtungen) gegeben. Gegenseitige Zusammenarbeit und Kontrolle hat stattgefunden. In der athenischen Demokratie spielte ein Gedanke der Gewaltenteilung aber keine große Rolle. Einen feststehenden Ausdruck als Begriff gab es dafür gar nicht.

In der modernen Demokratie hat es eine starke Entwicklung dahin gegeben, Grundrechte als Teil in einer schriftlichen Verfassung systematisch aufzustellen. In der antiken Demokratie gab es keine derart weitgehende systematische Zusammenstellung von Freiheitsrechten in schriftlicher Festsetzung (auch wenn z. B. Redefreiheit ein wichtiges Prinzip war), wohl auch, weil in der damaligen Gesellschaft Freiheit als individuelles Nichtbeherrschtwerden der Bürgern in großem Ausmaß vorhanden war, indem sie Selbstregierung hatten und die Herrschaft des Staates in die persönliche Existenz hinein eher gering war, Freiheit also nicht so stark gegen eine mächtige Institution zu schützen war.

Die attische Demokratie war der entscheidende erste Schritt hin zur Demokratie. Was dann in 2500 Jahren kam, war die vollständige Durchsetzung des Prinzips. 

Nein. Wählen durften nur männliche und freie Bürger der Stadt.  Das waren die wenigsten.