Arge zwingt mich zur Massnahme

4 Antworten

Leider doch:

"Die Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung der Pflege ist jedoch, dass die Pflege des Angehörigen nicht anderweitig sicher gestellt werden kann. Nachfolgend erfahren Sie, wie die “zumutbare Arbeit für pflegende Angehörige�? berechnet wird:

•Pflegestufe 1: der pflegende Angehörige kann aus Sicht der Arbeitsagentur einer Vollzeitbeschäftigung (Stellenumfang 100 %) nachgehen.

•Pflegestufe 2: hier beträgt die zumutbare Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis für die Pflegeperson 6 Stunden täglich. Das entspricht bei einer 38,5-Stundenwoche einem Stellenanteil von ca. 78 %."

http://pflegeberatung-aachen.de/haeusliche-pflege-und-arbeitslosengeld-ii-hartz-iv/

Menschlich istdas aber in meinen ASugen nicht.

ivy2012 
Fragesteller
 06.01.2015, 22:45

Vielen Dank für die umpfangreiche Antwort. Ich habe meiner Freundin geraten sich so schnell wie möglich an einen Pflegestützpunkt zu wenden, um sich dort helfen zu lassen.

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Doch, das kann es durchaus. Wenn sie Leistungen vom Jobcenter bezieht, dann hat sie auch alles dafür zu tun, damit sie ihre Bedürftigkeit beendet, eben auch eine Maßnahme.

Vielleicht hilft ein Anwalt um Klärung zu bringen was rechtens ist und wie man da vorgehen kann oder sie soll sich einfach krank melden

Offenbar bezieht deine Freundin ALG II. Hier ist anzumerken, dass derjenige, der ALG II bezieht, auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss.

Stell dir vor, deine Freundin bekäme einen Job angeboten. Diesen müsste sie dann wegen der Pflege ihrer Eltern ebenfalls ablehnen.

Ich sehe hier das Problem, dass seitens deiner Freundin gar kein Interesse besteht, in irgend einer Art und Weise wieder erwerbstätig zu werden. In der jetzigen Konstellation wäre dies ja nicht möglich.