Arbeitszeit Azubi?
Ich finde im Internet leider nichts konkretes… Wenn man als Azubi ( volljährig ) Montag, Dienstag und Mittwoch krankgeschrieben ist und dadurch auch logischerweise zuhause bleibt, ist es dann möglich von Donnerstag bis Sonntag zu arbeiten ( mit Samstag + Sonntag )? Im Normalfall wäre dies ja rechtlich nicht erlaubt, da es 7 Tage wären. Ich frage mich allerdings ob durch die Krankheit dies „unterbrochen“ wurde und sozusagen neu gezählt wird ab dem Tag an dem man wieder arbeiten ist. Die Tage wurden dadurch ja nicht am Stück gearbeitet.
Danke schonmal!
3 Antworten
Grundsätzlich regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland die maximale Arbeitszeit und die Ruhezeiten. Für volljährige Auszubildende gelten die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer.
Laut § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten, wobei sie in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt. Außerdem schreibt § 9 ArbZG vor, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Ausnahme.
Was deine spezifische Situation betrifft: Wenn du Montag bis Mittwoch krankgeschrieben warst, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit, da du arbeitsunfähig warst. Die Krankheit unterbricht also die Arbeitszeitregelung. Ab dem Tag, an dem du wieder arbeitsfähig bist, beginnt die Zählung der Arbeitstage neu. Das bedeutet, dass du von Donnerstag bis Sonntag arbeiten könntest, solange die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Wichtig ist jedoch, dass dein Arbeitgeber dies mit den geltenden Vorschriften abstimmt und sicherstellt, dass keine Überlastung entsteht.
Ich empfehle dir, dies mit deinem Ausbildungsbetrieb oder der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) zu klären, um sicherzugehen, dass alle Regelungen korrekt eingehalten werden.
Das wäre möglich wenn du an diesen Tagen zur Arbeit eingeplant warst, bevor du krank gewesen bist.
Nein. Azubis dürfen generell nicht am Wochenende, insbesondere am Sonntag arbeiten.
Azubis dürfen generell nicht am Wochenende, insbesondere am Sonntag arbeiten.
.... was auf minderjährige Azubis zutrifft und im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt ist. Das findet nur bei volljährigen Azubis keine Anwendung!
Und auch minderjährige Azubis dürfen am Wochenende arbeiten, es hängt halt von der Branche ab. Es gilt aber schon ein besonderer Schutz, zb das zwei freie Tage am Stück bestehen "sollen"
Ich arbeite im Sicherheitsbereich. Dadurch dass ich volljährig bin darf ich am Wochenende und in Schichten arbeiten. Bekomme dafür unter der Woche frei.
Das ist definitiv falsch