Arbeitszeit Azubi?

3 Antworten

Grundsätzlich regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland die maximale Arbeitszeit und die Ruhezeiten. Für volljährige Auszubildende gelten die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer.

Laut § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten, wobei sie in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt. Außerdem schreibt § 9 ArbZG vor, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden dürfen, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Ausnahme.

Was deine spezifische Situation betrifft: Wenn du Montag bis Mittwoch krankgeschrieben warst, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit, da du arbeitsunfähig warst. Die Krankheit unterbricht also die Arbeitszeitregelung. Ab dem Tag, an dem du wieder arbeitsfähig bist, beginnt die Zählung der Arbeitstage neu. Das bedeutet, dass du von Donnerstag bis Sonntag arbeiten könntest, solange die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden. Wichtig ist jedoch, dass dein Arbeitgeber dies mit den geltenden Vorschriften abstimmt und sicherstellt, dass keine Überlastung entsteht.

Ich empfehle dir, dies mit deinem Ausbildungsbetrieb oder der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) zu klären, um sicherzugehen, dass alle Regelungen korrekt eingehalten werden.


Halbammi  22.03.2025, 08:38
Wenn du Montag bis Mittwoch krankgeschrieben warst, zählt diese Zeit nicht als Arbeitszeit, da du arbeitsunfähig warst.

Das ist definitiv falsch

User0500  22.03.2025, 08:40
@Halbammi

Als Arbeitszeit gilt es schon wegen der Lohnfortzahlung aber nicht im Arbeitszeitschutzgesetz.

User0500  22.03.2025, 08:46
@Halbammi

Die Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit ist in Deutschland im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Der relevante Paragraf ist § 3, der die Voraussetzungen und den Umfang der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall regelt.

Das wäre möglich wenn du an diesen Tagen zur Arbeit eingeplant warst, bevor du krank gewesen bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

Nein. Azubis dürfen generell nicht am Wochenende, insbesondere am Sonntag arbeiten.


Halbammi  22.03.2025, 07:17

Das ist Unsinn.

Xandros0506  22.03.2025, 07:15
 Azubis dürfen generell nicht am Wochenende, insbesondere am Sonntag arbeiten.

.... was auf minderjährige Azubis zutrifft und im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt ist. Das findet nur bei volljährigen Azubis keine Anwendung!

Halbammi  22.03.2025, 07:19
@Xandros0506

Und auch minderjährige Azubis dürfen am Wochenende arbeiten, es hängt halt von der Branche ab. Es gilt aber schon ein besonderer Schutz, zb das zwei freie Tage am Stück bestehen "sollen"

friedalina866 
Beitragsersteller
 22.03.2025, 06:32

Ich arbeite im Sicherheitsbereich. Dadurch dass ich volljährig bin darf ich am Wochenende und in Schichten arbeiten. Bekomme dafür unter der Woche frei.