Arbeitsvertrag Feiertagsarbeit?
Hallo zusammen,
ich arbeite im Außendienst und im Arbeitsvertrag steht als Arbeitszeit: im Zeitraum Montag bis Samstag zwischen 6 und 19 Uhr.
Es gibt eine Klausel da steht folgendes:
3) Der AN ist im Rahmen begründeter dienstlicher/betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Was bedeutet das genau?
Muss ich Feiertag oder Sonntags arbeiten oder nur mit Begründung des AG. Und wenn ja wie oft im Monat ?
Liebe Grüße und danke im Vorraus
1 Antwort
Mit Begründung des AG so oft er möchte.
Unter Berücksichtigung der Ruhezeiten, wöchentlichen Arbeitszeiten, usw.
Ohne Begründung ist ja Blödsinn. Aber sowas schwammiges würde ich nicht unterschreiben, wenn ich nicht mehr über den Artbeitgeber weiss und nicht weiss, welche Arbeit gemacht werden muss.