Arbeitsvertrag auf Stundenbasis?

Callidus89  22.06.2026, 10:00

80 h pro Woche? Eher 80 h pro Monat oder? Oder du arbeitest nicht in Deutschland?

Holger2912 
Beitragsersteller
 22.06.2026, 10:29

ja da hab ich mich natürlich verschrieben, sorry

8 Antworten

Wenn tatsächlich die reine Stundenvergütung, also Arbeit auf Abruf vereinbart ist gelten folgende Regeln:

Es darf nicht mehr als 20% der Stunden gemindert oder 25% mehr abgerufen werden; In Fällen der Erkrankung muss, sofern der Vertrag schon mehr als 28 Tage läuft selbstverständlich Lohnfortzahlung gewährt werden!

Diese richtet sich entweder nach einem bestehenden Einsatzplan oder es wird das gleitende Mittel der letzten 90 Tage herangezogen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
in dem 80 Stunden pro Woche

5-Tage-Woche? Also durchschnittlich 16 Stunden pro Tag? Das ist gar nicht erlaubt. Und Teilzeit ist das schon gar nicht.


tine6406  22.06.2026, 10:26

Das war auch mein erster Gedanke... Teilzeit und 80 Stunden die Woche macht 320 Stunden Monat.... vielleicht 80 Stunden Monat...

Es spielt keine Rolle ob Mini-Job, Medi-Job, Teilzeit oder Vollzeit, ist man Krank und hat eine AU gibt es auch Geld. Hast du erst neu angefangen, melde dich bei deiner Krankenkasse.

auch in teilzeit hat man anspruch auf lohnfortzahlung bei krankheit und auch urlaubsansprüche, sofern die voraussetzungen dafür gegeben sind.

Du meinst sicherlich 80 Stunden im Monat

Wenn du länger als 4 Wochen im Betrieb bist, dann hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung von längstens 6 Wochen, bist du noch keine 4 Wochen im Betrieb, dann musst du Krankengeld für die Zeit bei deiner KK einreichen