Arbeitsvertrag?

2 Antworten

Solange nichts Vertraglich festgehalten ist, ist es eine freiwillige zusatzleistung vom Arbeitgeber. Sprich, es kann nach belieben abgeschafft werden.

Sonst, wenn du es dir nicht mehr Leisten kannst, musst du halt nicht mehr jeden Tag dorthin gehen. So ist das nunmal.

Wenn das Wort Kostensparen fällt, heißt es nie was gutes.

Wenn die Gutscheine vertraglich vereinbahrt waren, darf der AG diese nicht einfach abschaffen.

Und ansonsten: Einfach was mitbringen oder selbst das Essen zahlen, wie soll man sich da sonst anpassen? :D