Arbeitsunfähigkeit?

2 Antworten

Nein darfst du nicht sonst kommt das sek

Woher ich das weiß:Recherche
  • Der arbeitsunfähig geschriebene Arbeitnehmer hat alles zu unterlassen, was eine Genesung der Erkranung verhindern, verzögern oder gefährden könnte! Das kann im Zweifelsfall auch die Wideraufnahme der Arbeit sein!
  • Im Falle einer infektion dürfte es wohl sonnenklar sein, dass du der Arbeit fern zu bleiben hast, bis du nicht mehr ansteckend bist! Ins besondere wenn du im engen Kundenkntakt arbeitest oder und in der Gastronomie oder dem Gesundheitswesen!
  • auch entscheidend ist die Frage, bist du noch in der Lohnfortzahlung? Falls nein müsste die Wideraufnahme der Tätigkeit der Kasse gemeldet werden.

Du kannst dich auch jederzeit vom Arzt gesund schreiben lassen. In Rücksprache mit dem Arbeitgeber kannst du auch ggf. Arbeiten übernehmen, die du trotz deiner Einschränkungen ausführen kannst.

So wars auch bei mir mit dem gebrochenenen Finger!