Arbeitsamt und Minijob?

3 Antworten

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Was du spätestens im Monat vor der Antragstellung nicht mehr hattest musst du auch nicht angeben bzw.wenn du im Monat der Antragstellung kein Einkommen mehr auf dein Konto bekommst ( Nebenjob ) bei ALG - 1 oder allgemein Einkommen bei ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter, dann musst du auch nichts angeben oder nachweisen.

isomatte  18.05.2020, 14:32

Danke dir für deinen Stern !

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Jede Veränderung muss unverzüglich mitgeteilt werden. Dies gilt auch bei der Ausübung eines Nebenverdienstes. Dieser wird an dein Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet. Gibst du den Nebenverdienst nicht an und es kommt zu Überzahlung des ALG kann das zu einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren führen. Die Regelungen zum Nebenverdienst kannst du im Merkblatt für Arbeitslose oder auf der Internetseite der Agentur für Arbeit nachlesen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Siceight 
Fragesteller
 17.05.2020, 12:47

Danke

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Jede Veränderung ist anzuzeigen. Sollte bereits Arbeitslosengeld bezogen werden, wurde das mit der Unterschrift unter dem Antrag als Bekannt bestätigt.

Jedes Unterlassen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann u.U. auch eine Straftat sein.

Mit erreichen von 15 Std. wöchentlicher ARbeitszeit wird auch die Arbeitslosigkeit beendet. Egal wie hoch der Verdienst ist.

Die Veränderung kann entweder online über die eServices, schriftlich oder telefonische mitgeteilt werden.