Arbeitsamt Logo nicht kommerziell benutzen?

3 Antworten

Hallo....

Das kannste hier nachlesen..

Das Logo der BA und zahlreiche Namen von Produkten und Programmen der BA sind als Marke geschützt. Eine Verwendung durch Dritte ist daher nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der BA gestattet. Eine nicht erlaubte Verwendung kann untersagt werden.

Ausschnitt aus dem Link unten.

https://www.arbeitsagentur.de/impressum

VG vom chazzy13((-:

Das Behördliche Logo wird sicherlich geschützt sein... Von Amtsanmasung bis Abmahnung vermutlich alles möglich und ich würde maximal eine Anspielung auf das Logo machen aber auf keinen Fall 1 zu 1 kopieren egal ob privat oder kommerziell.... lg