Arbeitsagentur fordert nach 4 Jahren der Gewerbeabmeldung /2 Jahren nach Löschung einer Mini UG noch knapp 1000€ -rechtens oder Unsinn?
Unsere ehemalige Mini UG (haftungsbeschränkt mit 300,-€) wurde am 14.12.2021 abgemeldet. Die Corona bedingten Schließungen hatten uns das Genick gebrochen. Wir habe jedoch ganz regulär geschlossen. Alle noch angefallenen Rechnungen wurden noch beglichen.
Die Abschlussbilanz wies am Ende kaum Guthaben aus.
Nach dem Speerjahr erfolgte die Löschung im Handelsregister am 1.9.2023. Normal ist danach alles erledigt , da es die Firma nicht mehr existiert.
Nun jedoch erhalten wir Ende Juli 2025 Post von der Arbeitsagentur. Eine angebliche Zahlungserinnerung.
Kurzarbeitergeld vom 1.12.2020 - 30.6.2021.
Erlassbescheid vom 10.05.2023, Fälligkeit 14.6.2023.
Diese Forderung haben wir jedoch nie erhalten.
Nun Ende Juli 2025 das erste Schreiben als Zahlungserinnerung ??? Unser Steuerberater darf leider keine rechtliche Auskunft geben.
Die Überschneidungsdaten sind ungünstig. Jedoch ...
Wie sieht die Rechtslage aus ???
Kommen wir aus der Sache unbeschadet heraus oder müssen wir das nun privat bezahlen ?
Vielen Dank vorab
2 Antworten
Was genau lief denn damals in Sachen KUG ab?
https://www.haufe.de/personal/entgelt/abschlusspruefungen-beim-kurzarbeitergeld_78_579362.html
Vielen Dank für diesen Link. Endlich eine Seite die Annähernd den Fragen beantwortet.
Leider finde ich hier nicht zu meinen Themen nach Löschung der Firma . Normal ist danach nichts mehr zu zahlen.
Die Daten überschneiden sich jedoch ungünstig.
Rechnung haben wir nach der Sperrfrist *keine* erhalten.
Moin,
wir sind weder Steuerberater noch Anwälte.
In meiner ahnungslosen Weisheit würde ich antworten: "Die UG existiert nicht mehr, es gibt keinen Rechtsnachfolger. Ihre Forderung kann nicht beglichen werden."
Ich kenne aber zu wenig Details der Situation. z.B. Habt ihr Kurzarbeitergeld bezogen/beantragt ?
...
Grüße