Arbeiten mit 15 mit Abschluss?

3 Antworten

Wenn Du Dich nicht erwischen lässt, darfst Du das. Du bist bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig, genauer: Berufsschulpflichtig. Das bedeutet, dass Du Dich an einer Berufsschule anmelden oder eine Alternative (Berufsvorbereitungsjahr, FSJ o. ä.) wählen müsstest. Genaueres sagt Dir das Schulgesetz Deines Bundeslandes zum Thema Schulpflicht.

Wenn Du frei machen möchtest, bleib unter dem Radar. Wenn Du arbeiten möchtest, brauchst Du einen Arbeitgeber, der da mitspielt. Mit 15 Jahren unterliegst Du dem Jugendschutz und dürftest höchstens Schülerjobs machen. Ansonsten kannst Du Dich auch beraten lassen, zum Beispiel im Jobcenter.

Gruß Matti

TheCat935 
Fragesteller
 03.08.2023, 12:51

Was heist nicht erwischen lassen haha

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Kuhlmann26  03.08.2023, 12:59
@TheCat935

Wenn keiner merkt, dass Du nicht zur Berufsschule gehst, dann hat das auch keine negativen Folgen. Es gibt Menschen, die bleiben während ihrer gesamten Schulzeit unter dem Radar. Sie gehen einfach nicht zur Schule, trotz Schulpflicht.

Sind wir doch mal ehrlich: Das Verbrechen ist doch nicht, dass Du frei machen möchtest, sondern das man Dir das nicht gestattet. Der Fehler liegt im Gesetz. Wem schadest Du, wenn Du nicht zur Schule gehst?

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Ich würde ein Berufsvorbereitungsjahr anfangen, dort kannst du Praktikas in verschiedenen Betrieben machen und wirst in eine Ausbildung übermittelt :)

habe es leider versaut mich um meine Ausbildung zu kümmern.

Das war ein großer Fehler.

In deinem Alter gilt für dich die Berufsschulpflicht, also Schule oder Berufsschule im Rahmen einer Ausbildung oder BVB (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme).

Es sind auch jetzt kurzfristig noch viele Ausbildungsplätze frei - aber möglicherweise nicht mehr in deinem Traumberuf.

Lass dich schnellstmöglich beraten bei der Agentur für Arbeit oder schau mal bei der IHK.