Arbeit auf Abruf - Minijob bei lieferando, hat man Einfluss auf Arbeitszeiten?

1 Antwort

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Einteilung der Arbeitszeit auf die Belange des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet auf jeden Fall, dass Schüler nicht während der Unterrichtszeit eingeteilt werden dürfen.

Es kann aber natürlich passieren, dass er auch mal am Tag vor einer Klassenarbeit oder direkt nach Unterrichtsende (plus Wegzeit natürlich) arbeiten muss. Das muss er sich klar machen und es einplanen rund um Lernzeiten für Arbeiten oder die Erledigung der Hausaufgaben.

Wenn er mit dieser Überlegung dann zu dem Schluss kommt, dass er zum Beispiel echt nur am Wochenende kann, sollte er nachverhandeln, dass es so in den Vertrag explizit aufgenommen wird. Kann aber natürlich sein, dass er unter dieser Bedingung den Job dann doch nicht bekommt.