anzeige wegen selbstverteidigung?

7 Antworten

wie alt ist der junge genau , es würde wohl als Selbstverteidigung durch gehen weil er ihn ja bedrängt hat 

ja das kann als Selbstverteidigung durchgeh

Und nur weil er noch im Schutzalter ist darf er Leute verkloppen?

Keine Frage, der Mann hat sich auch nicht richtig verhalten. Eine Anzeige können aber beide machen.

Notwehr wird als Handlung definiert, die erforderlich ist um einen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren.

Die erste Frage ist also: war hier ein Angriff gegenwärtig?

Gegenwärtigkeit ist dann gegeben, wenn der Angriff kurz bevorsteht oder andauert.

War das hier gegeben?

Ob man zuvor geschubst wurde oder nicht ist egal, solange das nicht mehr gegenwärtig ist.

Erforderlich ist ein Angrif dann, wenn er das objektiv mildeste Mittel darstellt, dass den Angriff sicher beendet.

Das heißt natürlich auch, dass eine gewisse Eignung vorhanden sein muss um den Angriff abzuwehren.

Bei mehreren Alternativen die die selbe Erfolgschance haben muss das objektiv mildeste Mittel gewählt werden.

Ob die Erforderlichkeit hier gegeben ist lässt sich anhand deiner Beschreibung nicht sagen.

Was genau meinst du mit Schutzalter?

Der Junge ist 15 Jahre alt. Er hat den Mann nicht verprügelt sondern nur einmal zu geschlagen