Anzeige wegen einem Pulli?
Hey ich hab da Mal eine Frage und zwar hat mein Ex in unser beziehung einen Pulli hier gelassen damit ich was habe was nach ihm riecht bis wir uns wiedersehen wie es halt die meisten Pärchen machen. Nun haben wir uns vor einer Woche getrennt und er will den Pulli wieder haben er meinte ich solle ihm den per Post schicken oder er zeigt mich an. 🤣 Naja ich sehe es nicht ein ihm das Ding zu schicken und meinte er soll ihn sich abholen wenn er ihn haben will nun zu meiner Frage ich weiß das ist eigentlich Kindergarten aber die Frage ist ob er mich tatsächlich anzeigen kann nur weil ich ihm diesen Pulli nicht schicken will geht das ?😅
5 Antworten
Schreib ihm, Du kannst ihn nicht mehr riechen und er soll ihn abholen, bevor Du Dir noch einen anderen Tatbestand ausdenkst, etwa Körperverletzung.
Nein, kann er nicht. Weswegen auch? Er hat ja die Möglichkeit ihn sich jeder Zeit zu holen. Wenn er das nicht machen will, ist das nicht deine Schuld.
Er soll sich den abholen und seine Kindergartentante bitten, besser auf ihn aufzupassen.
Na ja, es gibt die Unterschlagung nach 246 StGB
Strafrecht und Zivilrecht ist was anderes. Es geht um die Anzeige
ist mir sehr wohl bewusst. aber glaubst du wirklich, dass eine klage wegen unterschlagung aussicht auf erfolg hätte - sie hat sich hier nichts rechtswidrig zugeeignet. das eigentum am pulli ist doch nichtmal auf sie übergegangen (nicht übereignet), sie ist lediglich besitzerin
Ich sagte ja nicht, dass er Erfolg haben wird. Ich habe eigentlich auch getippt, dass dieser nicht greifen wird, habs aber dann gelöscht
Rein rechtlich betrachtet hat er natürlich ein Anrecht auf seinen Pulli. Eine Anzeige (z. B. wegen Nichtherausgabe seines Eigentums) würde aber fruchtlos verlaufen. Kein Staatsanwalt würde wegen so einer Lapalie einen Fall eröffnen.
Schick ihm den Pulli doch einfach UNFREI zu, dann zahlt er die Portogebühren.
ja, anspruch aus §985 bgb, aber er hat keinen anspruch darauf, dass sie den pulli per post verschickt, weil nicht vereinbart wurde, dass es eine schickschuld ist... also greift doch "§269 I und er müsste ihn im zweifel abholen
oh mein gott hahaha das ist hier eindeutig ein zivilrechtliches problem - §985 bgb