Anzeige wegen Diebstahl?

5 Antworten

Jup da muss schon beweisen werden, dass sie es war.

Sie sollte auch damit rechnen, dass mal ihre Kontostände und -bewgungen überprüft werden.

Anwalt schadet nicht, kostet aber. Ich sag mal so, wenn sie es wirklich nicht war, und es demnach keine Beweise gibt, wird nix passieren.

Letztendlich schon.

Stimmt das wirklich nicht, sollte sie umgehend eine Gegenanzeige stellen.

Falsche Verdächtigung ist strafbar.

In dem Fall sollte sie der Vorladung folgen, dort Personalien bestätigen, und die Vorwürfe bestreiten. Sonst NICHTS!

Gleichzeitig sollte sie Anzeige gegen den Bekannten erstatten.

Damit ist der Bekannte definitiv in der Beweispflicht, dass es das Geld gab und gestohlen wurde.

NonNam  11.12.2021, 18:11

"Gegenanzeigen" sind aber selten schlau.

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BalZakBarsoom  12.12.2021, 17:54
@NonNam

Und wieso? Der Anzeiger macht sich strafbar, wenn keine Straftat vorliegt, ist die Gegenanzeige NOTWENDIG. WARUM bitte sollte das "nicht schlau" sein? Wen du so eine Behauptung aufstellst, musst du die auch begründen.

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NonNam  12.12.2021, 18:13
@BalZakBarsoom

Gerne. Nehmen wir mal an die Mutter wird wegen des Diebstahls verurteilt. (Ich kann das nicht beurteilen, aber stellen wir uns das mal vor.)

Dann ist ja die "Gegenanzeige" nicht aus der Welt. Sondern es gibt gleich das nächste Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Ist doch wenig hilfreich.

Also sollte man mit "Gegenanzeigen" bis zum Abschluss des 1. Verfahrens warten.

Die "Anzeigen" werden normalerweise sowieso nacheinander abgearbeitet.

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BalZakBarsoom  12.12.2021, 22:44
@NonNam

Was für ein 1. Verfahren? Das hat doch der Angezeigte an der Backe, nicht die Mutter!

DIE hat damit doch gar Nichts mehr zu tun. Und es wird auch nicht erst abgewartet, bis die Mutter verurteilt oder freigesprochen wird.

Da gibt es kein 2. Verfahren,

Die Gegenanzeige richtet sich an DEN, DER DIE MUTTER ANGEZEIGT HAT

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NonNam  14.12.2021, 13:06
@BalZakBarsoom

Doch. Die Mutter wird von dem Bekannten wegen Diebstahls angezeigt. Sie erstattet "Gegenanzeige" wegen falscher Verdächtigung. Richtig soweit?

Jetzt kann folgendes passieren.

  1. Möglichkeit: Gegen die Mutter wird ermittelt. Es kommt zum Verfahren. Sie wird freigesprochen. Das Geld hat es nie gegeben. Jetzt wird die "Gegenanzeige bearbeitet. Der Bekannte bekommt jetzt sein Verfahren, wegen der "Falschverdächtigung".
  2. Möglichkeit. Gegen die Mutter wird ermittelt. Es kommt zum Verfahren. Sie wird schuldiggesprochen. Jetzt wird die "Gegenanzeige bearbeitet. Und es gibt ein erneutes Verfahren wegen dieser "Gegenanzeige". Denn sie hat ihn ja offensichtlich zu Unrecht beschuldigt.
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BalZakBarsoom  14.12.2021, 18:26
@NonNam

Nein, die Gegenanzeige wird NICHT nach Abschluss des Verfahrens bearbeitet. Die muss SOFORT bearbeitet werden. Das wird nicht liegen gelassen, bis der angebliche Diebstahl abgearbeitet ist.

Und die Gegenanzeige erfolgt natürlich nur, wenn die Mutter NICHTS genommen hat, und auch nicht verurteilt wird.

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NonNam  14.12.2021, 18:40
@BalZakBarsoom

In beiden Fällen irrst Du Dich. Es wäre auch völlig sinnfrei wenn das anders wäre. Aber keine Lust mich zu streiten.

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Also, ein Freund von mir meint dazu, dass immer der, der was behauptet, das auch beweisen muss. Also muss der Bekannte von der Mutter der Freundin (oder so) Beweise vorbringen, dass sie ihm das Geld gestohlen hat. Einfach so behaupten, reicht da nicht aus.

Sie hat bereits einen Anhörungs schreiben bekommen.

Dann soll sie da reinschreiben, wie es gewesen ist. Wahrheitsgemäß und so ausführlich wie möglich.

10.000 Euro sind kein Pappenstil. Wenn der Staatsanwalt hier Anhaltspunkte sieht, dass eine Straftat vorliegt, dann wird er ihr das mitteilen. Dann sollte sie auch einen Anwalt nehmen.

Der die andere Partei schon Anzeige erstellt hat würden keine weiteren Gespräch hier an der stelle was bringen.

Nehmt euch einen Anwalt um weiteren schaden abzuwenden.

Oft hilft schon klärende Gespräche mit der Gegenpartei wenn ein Anwalt dies führt.

Klar kostet es Geld aber ist hier eben so

Erstmal abwarten. Sie wird wahrscheinlich bei der Polizei vorgeladen und sagt dann einfach, was passiert ist, also schildert die Situation. Nur wenn es dann vor Gericht geht, braucht sie einen Anwalt.

UltimaFantas 
Fragesteller
 11.12.2021, 17:52

Sie hat bereits einen Anhörungs schreiben bekommen.

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