Anzeige ja nein?
Moin
Ich hab ne frage ich habe ein Freund er hat ein fake insta account der den namen wie ich hat und dann ein Klassenkameraden komische sachen schreibt z.b du bist behindert er denkt das ich es war kann man dafür angezeigt werden wenn man so ein fake account hat von einem und einem anderen Klassen Kameraden schreibt
Bitte nur ernste Antworten!
2 Antworten
Und was willst du da anzeigen? Hat er deinen Realnamen (Vor- und Nachname) genutzt? Dein Geburtsdatum? Deine Anschrift? Hat er dich persönlich schlecht geredet? In deinem Namen Straftaten begangen?
Kannst du das Geschehene rückgängig machen bzw "Schäden" (was sind das für welche?) beheben, indem du beispielsweise entsprechend die Leute aufklärst, die durch diesen Account beleidigt wurden?
Also ich glaube nicht, dass eine Anzeige hier groß was bringen würde, da keine wirkliche Straftat vorliegt - es sei denn mit diesem Account wurden unter deinem namen und mit deinen Daten/deinem Geld Geschäfte abgeschlossen/Waren eingekauft.
Und überlege dir bitte, ob du die Polizei wegen soetwas tatsächlich behelligen willst. Nebenbei sind die Gerichte ohnehin schon aufgrund von unzähligen und durch viele unnötigen Klagen überlastet.
Ja. das nennt man identitätsdiebstahl
Na, ganz so einfach ist das nicht! Hier geht es nämlich nicht um eine Straftat, die durch den falschen Account begangen wurde.
Guckst du:
Die aktuelle Rechtslage: Was ist Identitätsdiebstahl?Identitätsdiebstahl ist nach aktueller Rechtsprechung wie folgt definiert:
Der Identitätsdiebstahl, Identitätsbetrug oder auch Identitätsmissbrauch ist eine missbräuchliche Benutzung personenbezogener Daten einer natürlichen Person durch Dritte.
Der Identitätsdiebstahl ist in Deutschland nicht als Straftat nach dem Strafgesetzbuch erfasst, allerdings kann er unter Umständen strafrechtlich geahndet werden, etwa als:
- Nachstellung gem. § 238 StGB, beispielsweise durch das Aufgeben von Bestellungen oder eine mehrmalige, unerwünschte Kontaktaufnahme unter fremder Identität
- Urkundenfälschung gem. § 267 StGB, durch das Abschließen eines Kaufvertrages oder einer Mitgliedschaft unter fremdem Namen
- Falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB, zum Beispiel durch das Vortäuschen von Straftaten mit Hilfe der entwendeten Identität oder das tatsächliche Begehen von Straftaten unter falschem Namen
- Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB, hier missbraucht der Täter den Namen oder die persönlichen Daten des Betroffenen, um falsche Tatsachen zu behaupten, Verträge abzuschließen oder Bestellungen zu tätigen.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung haben Opfer von Identitätsdiebstahl häufig auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den oder die Täter, etwa in Form einer Abmahnung, Unterlassung und/oder einer Forderung von Schadenersatz. Eine zuverlässige Privatrechtsschutzversicherung hilft Betroffenen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen und schützt vor den finanziellen Folgen eines Identitätsdiebstahls.
Quelle: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/identitaetsdiebstahl-im-netz/