Anzeige Hausfriedensbruch in Kleingartenanlage §123 StGB, welche Strafe erwartet mich?
Hallo zusammen,
mein Gartennachbar (Kleingartenanlage, Pachtgarten) hat gegen mich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt.
Folgende Situation:
In meinem Garten lag eine Undichtigkeit in der Wasserleitung vor, welche es notwendig machte, über den Maschendrahtzaun zu meinem Nachbarn in den Kleingarten zu steigen.
In seinem Garten befindet sich direkt am Zaun ein Schacht, in welchem der Absperrhahn für meine Wasserleitungen liegt. Im Schacht selber (Nachbarsgarten) lag auch ein Schaden vor, welcher meine Wasserversorgung eingeschränkt hat und meinem Nachbarn lange bekannt war. Laut seinen Aussagen sollte ich mich darum "kümmern". Dies habe ich wörtlich genommen.
Der Nachbar war zum erklärten Zeitpunkt seit Tagen nicht anzutreffen und auch anderweitig nicht zu erreichen.
In der Vergangenheit erlaubte die Frau vom Nachbarn es mir stets, auf meinen Absperrhahn im besagten Schacht zuzugreifen, um diesen beispielsweise vorm Urlaub zu schließen.
Diese Erlaubnis wurde von keiner Seite schriftlich oder mündlich widerrufen.
Seit einigen Tagen hat der Nachbar nun eine Überwachungskamera auf meinen Garten gerichtet.
Erwartet mich eine Strafe?
Welche Höhe der Strafe ist zu erwarten?
Vielen Dank!
1 Antwort
Seit einigen Tagen hat der Nachbar nun eine Überwachungskamera auf meinen Garten gerichtet.
Das wäre dann so der Aufhänger für dich ihn anzuzeigen!
Und den Zugang zur Wasserleitung und der Erlaubnis die du mündlich hast, solltest du dir nun endlich auch mal schriftlich geben lassen.
Und DANACH dann darauf bestehen, dass er seine Kamera nicht auf dein Grundstück richtet. Das ist nämlich nicht erlaubt.