Anzeige gegen einen 8 jährigen (...)?

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Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig. Sie können demnach für ihre Taten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Auch die Erziehungsberechtigten, die Eltern, können nicht stellvertretend strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, das gibt es in unserem Rechtssystem so nicht. Ihnen könnte man allenfalls dann einen Vorwurf machen, wenn sie ihre gesetzliche Aufsichtspflicht verletzt hätten, was hier allerdings nicht der Fall ist. Im Gegenteil, während der Anwesenheit des Kindes in der Schule oder in der Nachmittagsbetreuung, liegt die Aufsichtspflicht beim dortigen Personal. Zivilrechtlich allerdings, können Kinder unter gewissen Umständen bereits ab ihrem 7. Lebensjahr zur Verantwortung gezogen werden, sodass dann unter Umständen ein Schadenersatz- bzw. ein Schmerzensgeldanspruch gegen sie geltend gemacht werden kann. Hierzu, könnte es ggf. sinnvoll sein, den Vorfall bei der Polizei zu melden. Dies hätte für das Kind zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen, wäre dann jedoch für zivilrechtliche Ansprüche bei der Polizei registriert. Auch veranlasst die Polizei eventuell eine Meldung an das zuständige Jugendamt.

Mfg

du kannst den Vorfall "Anzeigen",aber nicht bei der Polizei sondern beim Jugendamt. Da sind die zuständig. Mit 8 ist er auch deliktfähig... soll heißen Schmerzensgeld wäre in einem Zivilprozess drin... tituliert eintreibbar bis er 38 ist... in diesem Zusammenhang wäre eine Strafanzeige bei der Polizei evt. auch möglich, zwar kann er nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch kann man die zivilrechtliche Forderung gegen eine Insolvenz schützen.

Du kannst höchstens Versuchen auf dem Zivilrechtlichen Wege Schadensersatz ein zu fordern. Deine Krankenkasse darüber Informieren dass sie ggf. die kosten für die Behandlung einklagen kann. Eine Meldung ans Jugendamt vornehmen. Dem Hort auch klar sagen dass du Konsequenzen erwartest und dafür sorgen wirst das nichts tun für sie aufwändiger wird als was zu tun. (Und dass dann durchziehen. Das nichts tun muss unangenehmer werden als die Arbeit den raus zu werfen.)

Mit der Anzeige erreicht man strafrechtlich nichts -> nicht strafmündig.
Aber das Jugendamt kann in einem solchen Fall Maßnahmen ergreifen.
Also zur Polizei gehen und dort Strafanzeige stellen und darum bitte das eine Meldung an das Jugendamt verfasst wird.
Dort muss insbesondere rein, dass die Eltern schon mehrfach darauf hingewiesen wurden und es ihnen schlichtweg egal ist.

Außerdem sollte da sind aus dem Hort geschmissen werden. Das sollte mit Hort-Leitung besprochen werden, denn ein solches Verhalten ist nicht tragbar.

möglich

Das Kind selber kann nicht belangt werden.

Eventuell kannst du, wenn überhaupt, über die Eltern etwas rausschlagen wenn es wirklich schon regelmäßig vorgenommen ist, ansonsten wird es schwer werden.