Kindesvater kein aufrichtiges Interesse?

1 Antwort

Von Experte AmysAngel bestätigt

wenn das mit dem drogenkonsum irgendwo aktenkundig ist, kannst du dem ganzen recht schnell ein ende bereiten.

du weist das jugendamt auf die unzuverlässigkeit hin und den schlechten einfluss aufgrund seines BTM konsums und teilst dem jugendamt mit, dass du durch weitere treffen, bzw. die unstetigkeit und unzuverlässigkeit das kindeswohl gefährdet siehst.

im normalfall sollte es kein ding sein, das umgangsrecht kurzfristig auszusetzen.

allenfalls wird sich ein geschütztes umgangsrecht ergeben. dann sieht er das kind unter amtlicher aufsicht.

im prinzip nutzt er das dasein des kindes, um dich zu stalken.

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davon abgesehen zeigt deine darstellung der situation soch sehr stark das verhalten eines drogensüchtigen.

der gedanke eines drogensüchtigen - und zwar der einzige - ist, wie man an den nächsten stoff kommt. der rest ist ihm völlig egal.

er will dich zurück, weil das leben mit dir für ihn zwar nicht toll war, aber leichter als es jetzt ist.

du stehst vor einer entscheidung - deine kraft wird nicht reichen, um diesen menschen zu ertragen UND das kind anständig aufzuziehen (zumal ja in absehbarer zeit kita, jobsuche, zeitmanagement etc. anstehen) - du wirst dich also entscheiden müssen.

bzw. du hast dich bereits entschieden.

es ist DEIN kind. nicht seins. vater ist er nur auf dem papier.

sieh zu, aus dem kleinen einen anständigen menschen zu machen - und wirf dem kind, egal, was es tut, niemals seine herkunft, niemals seinen vater vor. es ist DEIN kind. DEINS ganz allein. und du brauchst all deine kraft zur bewältigung des normalen alltags.

um den typen kannst du dich nicht auch noch kümmern.

alles gute.


Luisa17997 
Fragesteller
 23.04.2022, 22:11

Nun ja er hatte er vor kurzem wieder einen Konflikt mit der Polizei aufgrund der Drogen. Da man wohl 80g Marihuana bei ihm in der Wohnung gefunden hat...wie kann ich denn darauf aufmerksam machen, bzw das nachweisen? Ich habe ja keinen Einblick in seine Strafakte oder Führungszeugnis. Oder wird das dem zuständigen Richter automatisch mitgeteilt?

Und das JA habe ich schon kontaktiert. Die wissen, dass er abhängig ist. Es hieß nur Drogenkonsum ansich sei kein Grund für Aufschluss.

Und bezüglich der ganzen Situation wurde mir begleiteter Umgang vorgeschlagen.

Vielen Dank für deine Antwort

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pony  23.04.2022, 22:15
@Luisa17997

er konsumiert ja nicht nur.

die informationen kann der richter abrufen. du musst das nicht nachweisen.

begleiteter umgang wäre doch mal ein anfang.

wenn er da nicht erscheint, sich danebenbenimmt oder zugrdröhnt ist, ist die sache doch völlig klar.

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Luisa17997 
Fragesteller
 23.04.2022, 22:36
@pony

Ja, ich habe ja erwähnt, dass es mehr als bloßer Konsum ist. Das hat die Dame nicht hören wollen.

Okay geht klar. Vielen Dank nochmal :)

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