Anrechnung Kilometergeld?

1 Antwort

Wenn auch so der Mindestunterhalt erreicht werden kann, dann können anstatt der 5% in der Regel auch die Kilometer in Anrechnung gebracht werden. Es ist und bleibt eine Einzelfallentscheidung.

Rechenbeispiel: Fahrtkosten bei Arbeitsweg von 50 Kilometern
Sie fahren 50 km zur Arbeit und 50 km wieder zurück zur Wohnung. Für die ersten 30 km der Hin- und Rückfahrt kommen 0,42 € in Ansatz = 25.20 €. Bei 220 Arbeitstagen sind dies 5.544 €. Ab dem 31. km sind für die Hin- und Rückfahrt 0,28 € anzusetzen = 17,36 € x 220 Arbeitstage = 3.919,20 €. Insgesamt schlagen Ihre Fahrtkosten mit 9.363,20 €/Jahr = 780 €/Monat zu Buche. Von diesen Beträgen ist der Steuervorteil, den Sie durch den Ansatz von Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung erlangen, schätzungsweise in Abzug zu bringen.

https://www.unterhalt.com/aktuelles/welche-berufsbedingten-fahrtkosten-beim-unterhalt-beruecksichtigen.html


Schorni1 
Beitragsersteller
 26.01.2025, 19:25

Alles klar! Danke!