Anhörung zur Bußgeldverfahren-Schreiben zurücksenden oder nicht?
Habe eine Anhörung zum Bußgeldverfahren erhalten. (Gemessen 96 bei erlaubten 80 km/St außerhalb geschlossener Ortschaft).
Ist mir soweit klar. Will ich auch bezahlen, wenn die Forderung kommt. Jetzt ist aber eine rote "Allgemeine Information zum Ordnungswidrigkeitsverfahren" dabei. Hier steht:
"Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung die Schreiben zurückzusenden"
Das ist mir klar. Wollte ich auch nicht. Jedoch steht weiter unten:
"Eine Rücksendung ist nur dann nicht erforderlich, wenn lediglich eine Verwarnung (bis55 EUR) ergeht und das Verfahren rechtzeitig bezahlt wird."
Danach muss ich also doch das Schreiben schicken, da es ja keine Verwarnung ist und auch noch nicht bezahlt ist.
Ein Anruf ist nicht möglich, da auf die WEB-Seite verwiesen wird und das Telefonat automatisch beendet wird.
Wie kann eine solche Erklärung zu einem normalerweise klaren behördlichen Vorgang derart verwirrend sein? Was soll ich jetzt tun?
2 Antworten
Verpflichtet, das Schreiben zurück zu schicken bist du nicht.
Es hat aber auch keine negativen Konsequenzen wenn du ankreuzt „ich gebe den Verstoß zu“.
Es wird ein Bußgeldbescheid erlassen und du bekommst einen gelben Brief mit den Zahlungsdaten
Wenn dir klar ist, daß du wirklich zu schnell gefahren bist, warte ab bis der Bußgeldbescheid also die Zahlungsaufforderung in deinem Briefkasten liegt, bezahl dann den Strafzettel innerhalb der gesetzten Frist und alles ist Gut 👍
Ist mir klar. Kann ich denn nicht der Zentralen Bußgeldstelle helfen, ihre unklare Erklärung zur Anhörung in Ordnung zu bringen?