Anhörung zur Aufrechnung Jobcenter?

4 Antworten

Bei bereits absehbaren Verdienstschwankungen ist dieses in der Regel dem JC vorab klar mitzuteilen, damit es monatsgenau eine entsprechende Bedarfsermittlung gegen Überzahlung durchführen könnte.

Aber so spricht für Dich erst mal, das Geld ohne diese regelmäßigen Bedarfsanpassungen mit monatlichen Einkommensnachweisen erst mal auf einem gesonderten Konto abgelegt zu haben, und Dich auch noch zusätzlich vor deren Entdeckungsn etwaiger Unstimmigkeiten aktiv in Nennung der Problematik zur Berechnungsanpassung mit unmittelbarer Rückzahlbarkeit dort selbst zur Klärung gemeldet zu haben.

Hauptsache es kam da nicht bereits längerfristig und mehrfach zu

da die Arbeit nicht vorhersehbar ist wie der Arbeitgeber einen braucht und es deswegen in einzelnen Monaten mal mehr Arbeit anfällt und mal weniger also nicht vorhersehbar für niemanden

entsprechenden Überzahlungen und Arbeitsverdienstüberschreitungen.

Dafür ist die Anhörung ja da !

Wenn die Forderung rechtmäßig ist, kann man in der Anhörung dem Jobcenter ja entsprechende Mitteilung machen, dass man diese in einem Betrag erstatten möchten.

Bitte um Mitteilung der Bankverbindungen und wenn noch nicht bekannt, Verwendungszweck für die Überweisung.

Überzahlung muss zurückgezahlt werden.

Es ist leider so, wenn man in einem Monat zu viel verdient hat, dann wird eben mehr angerechnet. Man kann aber zumindest zum Teil das mit dem Arbeitgeber auch so aushandeln, dass man Stunden schiebt. in gewissem Rahmen ist das legal.

lg, Anna