Angst Gefängnis?
Hi, die kommende Frage betrifft nicht mich sondern ein bekannten.
Also, mein bekannter war in einer Freundesgruppe und als er die Freundschaft beendet hat ging es los. Die zwei ey Freunde haben meinen Bekannten quasi gemobbt. Sie haben ein Video auf YouTube von ihm hochgeladen, sie haben Instagram Fake Accounts von ihm gemacht wo sie auch pornografische Inhalte quasi in dem Namen meines Bekannten hochgeladen haben ( nicht von ihm sondern von pornos oder sonst wo), haben ihn bei den Zeugen Jehovas einfach angemeldet, haben ihn bei anderen beleidigt also quasi mit anderen geredet und ihn so beim lästern beleidigt, haben ihm narichten geschrieben von wegen wir zerstören dein Leben, haben einfach ein Unternehmen auf Google gegründet mit seinem Namen also nicht wirklich Unternehmen sondern einfach auf Google Maps sowas. Und dann irdengwann war mein bekannter so am ende das er auch ein Fake Account über einen der zwei erstellt hat. Als sie ihn dann in Ruhe ließen hat er den Account auch gelöscht da er ihn nur gehabt hat um sich in einer Art wehren zu können. Nun ist es jedoch so, dass einer der zwei ex Freunde von ihm, ihn angezeigt hat wegen des Accounts und jetzt besteht die Angst das er ins Gefängnis muss. Wie wahrscheinlich ist es das mein bekannter jetzt ins Gefängnis kommt?
Mein bekannter hatte sich vorher schon bei dem ey Freund gemeldet und sich entschuldigt und eigentlich war die Sache geklärt das beide ihr eigenes Leben weiter leben, davon gibt's auch Screenshots. Des weiteren ist meine Frage ob man dies nicht als eine Art Notwehr bewerten kann? Weil er hatte den Account nur um sich gegen ihn zu wehren damit sie ihn lassen.
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3 Antworten
Selbst wenn Notwehr, muß dies ja auch alles erst einmal geprüft werden. Dazu braucht es eine Verhandlung und ein Urteil.
Aber um in den Knast zu kommen, muß schon etwas mehr passieren
Aber das müssen dann schon krasse sein oder?
Wegen so etwas kommt grundsätzlich niemand in den Knast.
Also im Internet steht tatsächlich bis zu zwei jahre
Nein, öffentliche Beleidigung bis zu 2 jahre
Solche Strafen würden höchstens für eine extreme Verhöhnung von Opfern furchtbarer Verbrechen (z.B. Auschwitzopfer) verhängt.
Das ist aber das absolute Höchstmaß! Vermutlich wird das Verfahren aber eingestellt- vor allem vor dem Hintergrund, dass die anderen zuvor das selbe ja gemacht haben . Wenn er tatsächlich verurteilt werden sollte, dann ist eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Ich kenn mich mit Juristischen Fragen eher nicht aus, dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass er dafür Ins Gefängnis kommt, gerade auch weil seine Ex-Freunde ja dasselbe vor ihm getan haben, was ja heißen würde das sie auch schuldig sind.
Wenn sie sich aber ausgesprochen haben, dann besteht ja auch die Chance auf einen Anzeigen-Rückzug...
Nein sie machen es ja damit sie ihn ein reindrücken können
Weil die Screenshots bei der ,,Aussprache,, zeigen sehr gut das der Ex Freund von dem mein bekannter ein Account dann gemacht hat, es ihm eigentlich voll kommen Latte ist
Z.b ,?