An wenn kann ich mich wenden um mein Geld vom Fitnessstudio zurück zu bekommen?
Ich war Letztes Jahr von März bis Juni-Juli angemeldet in einem Fitnessstudio. Und wegen Covid-19 musste es geschlossen werden. Jedoch wurde das Geld weiter abgebucht, und ich habe damals ein Schreiben erhalten das ich das Geld zurückerstatten lassen kann oder die Zeit wo geschlossen war Kostenlos trainieren darf. Ich wollte halt mein Geld da ich wegen Corona meine Arbeit verloren hatte. Und halt Rechnungen etc zu Zahlen jetzt ist es so Ich habe schon mehrmals Angerufen, E-mails Geschrieben und und und. Jedoch wurde nicht Reagiert oder ich bekam Antworten wie "Ja das Geld wird erst Nächstes Jahr Stückchenweiße zurückgegeben. Aber bei Situationen wo es wichtig ist könne man das Geld auch so Ganz zurück bekommen. So steht es im Brief. Jetzt habe ich halt gestern nochmal Angerufen und ich werde nur noch hingehalten. Ich habe die Schnauze voll an wen kann ich mich wenden oder kann ich auch zur Polizei. Über eine Antwort würde ich mich mal Freuen.
4 Antworten
Hmm dir wurde gesagt stückchenweise bekommst es wieder. Und damit solltest du zufrieden sein.
Üblicherweise gilt eh nur der Postweg als rechtsverbindlich. Ich würde sie nochmal anschreiben.
Von einem Anwalt rate ich dir ab
Entweder Stückchenweiße oder wenn man es dringend braucht auch ganz ich wäre ja stückchenweiße bereit sagen wir 50 Euro a 4 Monate ist nicht viel und sollte machbar sein jedoch kam nie ein Cent an
Wenn ein Studio mir die vertragliche Leistung nicht anbieten kann, stehen ihm auch keine Beiträge zu.
Warum sollte man diese nicht zurückfordern können?
Wieso telefoniert man, wenn es darum geht sein Geld wieder zu bekommen? Man fordert sowas beweisbar ein, also mind. mal in Textform.
Eine Rücklastschrift kannst du immer binnen 8 Wochen Frist selbst veranlassen. Die ist logischerweise verstrichen.
Dir bleibt also nur der Weg über die Klage oder das gerichtliche Mahnverfahren.
Die Polizei hat damit nichts zu tun. Du könntest maximal zu einem Anwalt um das Geld eventuell schneller zu kriegen - kostet aber halt in erster Instanz auch.
Du solltest erst einmal eine ordentliche Frist setzen mit "bis Datum xy zu zahlen nach Vereinbarung dass ich das Geld zurückfordern kann" (Die Wahlmöglichkeit ist hier nämlich entscheidend, hätte dir das Studio das nicht angeboten hättest du gar keinen Anspruch drauf)
Ja, aber jetzt ist das Angebot ausgesprochen, du hast es angenommen und es ist entsprechend bindend ;)
Das kannst du nur mit dem Fitnessstudio regeln.
Das Lustige das hat er auch gesagt hätte er es mir nicht angeboten hätte ich kein Anspruch darauf.