An welchen Anbieter muss ich mich wenden, wenn ich die Telefonleitung, die von der Straße zum Haus führt, durchgeschnitten habe?

3 Antworten

Wenn diese Geschichte so stimmt, haftet der Verleger der Leitung, wenn es nicht verjährt ist.

1. Eine Leitung muß mindestens 80cm in der Tiefe verlaufen

2. Über der Trasse muß in genügendem Abstand ein Kunstoffband "Achtung Stromkabel/Achtung Telefonkabel etc." eingezogen sein, damit eben so etwas nicht passiert.

Ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen, daß jemand eine Leitung nur 20 cm tief verlegt.

die letzte Meile gehört der Telekom - 20 cm unter der Grasnabe liegt keine Leitung - es sei: du hast Erde abgetragen. 

das wirst du zahlen dürfen

Die sogenannte letzte Meile ist Telekomsache. Kabel liegen mindestens 80cm unter der Erde, Vorschrift!