AM Eu Fuehrerschein Bulgarien?

1 Antwort

Du hattest die deutschen Fahrerlaubnisklassen 1 und 3, diese wurden dir entzogen, nachdem du betrunken einen Unfall verursacht hast, seitdem hast du eine Behinderung und fährst mit einem 25km/h Simpa Krankenfahrstuhl, verstehe ich das soweit richtig?

Wenn sich der Vorfall 1989 ereignet hat, kann dir die Trunkenheitsfahrt nicht mehr angelastet werden. Du kannst einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, eine MPU zum Thema Alkohol kann nicht mehr gefordert werden, du musst also nicht extra ins Ausland.

Je nachdem, welche Art von Behinderung du hast, kann es sein, dass ein fachärztliches Gutachten gefordert wird, um zu prüfen, ob du ohne weitere Auflagen am Straßenverkehr teilnehmen kannst oder beispielsweise ein speziell umgebautes Auto brauchst.

Wegen langen Dauer des Fahrerlaubnisentzugs wird eine erneute Theorie- und Praxisprüfung ohne Ausbildungspflicht angeordnet.

Chribie786 
Fragesteller
 07.09.2022, 17:32

Selber war ich niemals im Verkehr unterwegs,der der mich zur Behinderung führte hatte fast 3 Promille...

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Chribie786 
Fragesteller
 07.09.2022, 17:51

Ungültig gestempelt!

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Chribie786 
Fragesteller
 07.09.2022, 17:52

GWN erhalte 1,9 € stündl.

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