AM Eu Fuehrerschein Bulgarien?

1 Antwort

Du hattest die deutschen Fahrerlaubnisklassen 1 und 3, diese wurden dir entzogen, nachdem du betrunken einen Unfall verursacht hast, seitdem hast du eine Behinderung und fährst mit einem 25km/h Simpa Krankenfahrstuhl, verstehe ich das soweit richtig?

Wenn sich der Vorfall 1989 ereignet hat, kann dir die Trunkenheitsfahrt nicht mehr angelastet werden. Du kannst einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, eine MPU zum Thema Alkohol kann nicht mehr gefordert werden, du musst also nicht extra ins Ausland.

Je nachdem, welche Art von Behinderung du hast, kann es sein, dass ein fachärztliches Gutachten gefordert wird, um zu prüfen, ob du ohne weitere Auflagen am Straßenverkehr teilnehmen kannst oder beispielsweise ein speziell umgebautes Auto brauchst.

Wegen langen Dauer des Fahrerlaubnisentzugs wird eine erneute Theorie- und Praxisprüfung ohne Ausbildungspflicht angeordnet.


Chribie271  20.01.2025, 13:22

Obwohl ich gut zwanzig Jahre Mofa Auto fahre?

migebuff  20.01.2025, 17:29
@Chribie271

Ja, denn mit der Klasse B erhältst du die Berechtigung, sämtliche Fahrzeuge dieser Klasse zu fahren, also beispielsweise auch einen Mercedes Sprinter oder einen Traktor. Folglich musst du dazu auch körperlich in der Lage sein. Gibt es daran Zweifel, beispielsweise eben wegen einer Behinderung, dann muss geklärt werden, ob du nicht evtl doch nur bestimmte Fahrzeuge fahren darfst, ggf mit speziellen Umbauten.

Chribie786 
Beitragsersteller
 07.09.2022, 17:52

GWN erhalte 1,9 € stündl.

Chribie786 
Beitragsersteller
 07.09.2022, 17:51

Ungültig gestempelt!

Chribie786 
Beitragsersteller
 07.09.2022, 17:32

Selber war ich niemals im Verkehr unterwegs,der der mich zur Behinderung führte hatte fast 3 Promille...