Alter für Motorrollerführerschein in Baden-Württemberg?

3 Antworten

Mit 15 Jahren kannst du die Mofa-Fahrerlaubnis erwerben, mit welcher du Mofas/Roller bis 25km/h fahren darfst. Beifahrer dürfen nicht mitgenommen werden.

Mit 16 Jahren darfst du AM erwerben, womit du Roller bis 45km/h fahren und Beifahrer mitnehmen darfst. Mein Fahrlehrer nennt das hingegen 50er-AM-Schwuchtelroller, weil du genauso mit 16 Jahren 125er (Moped) machen kannst, wo die Begrenzung nicht mehr die Geschwindigkeit, sondern die Leistung ist: 125 Kubik bei 15PS maximal. Definitiv besser.

Deutschlandweit sind diese ganzen Führerscheinregelungen eigentlich gleich. Höchstens sind einzelne Bezeichnungen verschieden, sonst würde das keinen Sinn ergeben.

LG

sebyx 
Fragesteller
 01.11.2016, 18:42

Danke für die Antwort! Was mich jetzt noch mehr verwirrt, ist, dass mein Kumpel 15 ist beziehungsweise mit 15 diesen Führerschein gemacht hat...

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MMighty  01.11.2016, 23:43
@sebyx

@sebyx Das kann eigentlich nicht sein. Da hat er vielleicht einfach die Drossel rausgemacht. Aber naja, frag ihn ruhig nochmal oder generell am besten direkt in einer Fahrschule deiner Wahl.

LG

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Alopezie  01.11.2016, 19:02

Schwuchtelroller ist etwas hart. 

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MMighty  01.11.2016, 23:44
@Alopezie

@Alopezie Verzeih mir, wenn es so rüberkommt, aber das sind die Worte des Fahrlehrers, nicht meine eigenen.

MfG

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Mit 15 darfst Du nur Mofa fahren, dafür wird die Prüfbescheinigung benötigt, aber es lohnt nicht.

Die Prüfbescheinigung ist KEIN Führerschein.

Mit dem Führerschein darfst Du ab 15 1/2 beginnen und mit 16 fahren.

Möglich wären

Führerscheinklassen
AM
Zweiräder bis maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Kosten ca. 600 €.

A1
Zweiräder bis maximal 125 ccm
Kosten ca. 1200 €.

Ich würde A1 machen.

Hier die Vorteile von Führerscheinklasse A1 mit denen Du auch bei Deinen Eltern argumentieren kannst:

Kleinkrafträder mit 125 ccm haben ein großes Nummernschild.
Zweiräder mit kleinen Nummernschildern werden oft gefährlich überholt, abgedrängt und geschnitten.

Die Probezeit beginnt bei Erhalt des Führerscheins.

Man erlernt Fahrpraxis und hat es später mit größeren Motorrädern leichter.

2 Jahre nach Erhalt des Führerscheins kann man mit der praktischen Prüfung auf die Führerscheinklasse A2 upgraden.

Alles wird teurer, auch Fahrschulen.
Es ist im Endeffekt günstiger, Klasse A1 zu machen und später upzugraden, anstatt von Führerscheinklasse AM auf A1 umzusteigen.
Dann muss wieder Anmeldegebühr, Fahrstunden, Lernmaterial, theoretische und praktische Prüfung bezahlt werden.

Eine 125er fährt ca. 90 bis 110 km/h.

Wenn man 2 Jahre die Führerscheinklasse A2 hatte, kann Klasse A erworben werden.
Hat man Klasse A2 nicht, so ist der Direkteinstieg in Klasse A erst mit 24 Jahren möglich.
http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

sebyx 
Fragesteller
 01.11.2016, 22:48

Danke für die hilfreiche Antwort, Rüdiger
LG seby

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Meinst du die Mofa Prüfbescheinigung (50ccm, 25 Km/h) oder die Führerschein Klasse AM, der so genannte Roller Führerschein (50ccm, 45 Km/h mit Ausnahmen sogar mehr)?

Eigentlich dürfte die die Frage auch Google beanworten können.

sebyx 
Fragesteller
 01.11.2016, 18:37

Ich meine nicht den Mofa, sondern einen ganz normalen Roller (50ccm / bis 45km/h) ...
Ich hab es ja Gegoogelt, und im Internet steht ab 16 aber da alle meine Freunde sagen ab 15 hat es mich verwirrt und ich wollte hier nochmal nachfragen.

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Alopezie  01.11.2016, 19:00
@sebyx

Nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an 15. Sonst ab 16.

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sebyx 
Fragesteller
 01.11.2016, 19:18

Ok, Danke. LG

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