Als Jugendliche doppelt angestellt sein? Darf ich das?

1 Antwort

Der Punkt ist, dass wenn ich sage das mein Vater mich nicht angemeldet hat die behaupten das es dann Schwarzarbeit wäre 

Können sie nicht, denn das würde in einem Familienbetrieb als "familienhafte Mitarbeit" betrachtet, die nicht sozialversicherungspflichtig ist.

Mein Vater hat mir am Telefon gesagt es wäre keine Schwarzarbeit und das das bei Familienmitgliedern nicht gilt. 

Da gelten ganz andere Punkte, die aber auch nicht erfüllt sein können. Schliesslich hast du mit deinem Satz

"Zusätzlich arbeite ich bei meinem Vater im Laden mit und bekomme auch den Mindestlohn ausgezahlt."

bereits gesagt, dass du Mindestlohn erhältst, was eine "familienhafte Mitarbeit" ausschliesst, sondern ein "abhängiges Beschäftigungsverhältnis" bedeutet, welches sozialversicherungspflichtig ist.

Heisst also -> Entweder bist du in einer familienhaften Mitarbeit nicht sozialversicherungspflichtig und somit auch nicht angemeldet, erhältst dafür aber auch keinen Mindestlohn, oder du erhältst den Mindestlohn, bist dadurch in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sozialversicherungspflichtig/angemeldet. Und in dem Fall zählen die Stunden, die du in dieser Tätigkeit beschäftigt bist. Denn in deinem Alter gelten die nach dem Jugendschutz-, Jugendarbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz geltenden Maximalwerte für die Beschäftigungszeit (in Summe von ALLEN Jobs). Wird diese überschritten, kann ein Job nicht mehr ausgeübt werden. Und genau da liegt das Problem für das Unternehmen, in dem du kellnerst. Die wissen nicht, wie viel Zeit du bereits im Familienbetrieb verbringst und haben dann das Problem am Backen, wenn die Maximalbeschäftigungszeiten (ohne deren Wissen) überschritten wird.