Als Beamter nebenher studieren?

3 Antworten

Ein Fernstudium ist Deine Sache, nur wenn Du Freistellungen von der Arbeit benötigst solltest Du Deinem Dienstherrn auch das Studium vorher anzeigen. Künstlerische Tätigkeit muss dem Arbeitgeber angezeigt werden. Für jede andere Nebentätigkeit brauchst Du die Zustimmung Deines Dienstherrn. Nebentätigkeit darf nicht mehr als 10% der wöchentlichen Arbeitszeit betragen, also 4Stunden/Woche (aber natürlich nicht während der Arbeitszeit)

Als Beamter kann Dir jede Art Nebentätigkeit untersagt werden, wenn dadurch Deine Haupttätigkeit beeinträchtigt wird. Eine Fernstudium oder so ist kein Problem, aber bei Studien mit Pflichtvorlesungen wird es eng.

Hallo zusammen,

gibt es zu dem Studieren Nebenberuflich einen § der diesen Fall regelt?

Das Studium ist ja unentgeltlich und fällt somit nicht unter die Nebentätigkeiten.

Vielen Dank und liebe Grüße

Lisa