Als 18 jähriger Mieter Hilfe vom Staat?(schüler)?

3 Antworten

Bis zum Abschluss einer Erstausbildung oder Studium sind bei Leistungsfähigkeit deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig.

Ein evtl.vorrangig möglicher Anspruch auf BAB - oder Bafög - je nach Art der Ausbildung müsste geprüft werden.

Bis Ende der Erstausbildung sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig.

also meine Eltern sind meine Vermieter

Eine nette Idee, aber der Steuerzahler hat NICHT die Aufgabe die Mietwohnung deiner Eltern zu finanzieren.
Ich stufe schon die Idee als absolut dreist ein.

Deine Eltern sind bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung finanziell für Dich zuständig und unterhaltspflichtig.

Und der Staat ist nicht dafür zuständig, Deinen Eltern ihre Immobilie zu bezahlen.