Alleine schicht übernehmen?

2 Antworten

Das ist nicht zulässig. FSJ und Du im 2. Jahr. So viel alleinige Verantwortung, vor allem zu 2. für alle, das dürfen sie so nicht. Dann muss eine Fachkraft nach oben und einer von euch halt runter oder so.

Sollte was passieren, sind entweder die Fachkräfte oder die Leitung, die das veranlasst hat, verantwortlich.

Das sollte auf keinen Fall so stattfinden...

Die Frage ist erstmal, in welchem Lehrjahr du bist. Ab dem 3. Lehrjahr, teilweise auch schon bei guter Eignung ist es durchaus zulässig, Azubis (im geschützten Rahmen z.B. mit Fachkraft im Stockwerk tiefer) selbstständig arbeiten zu lassen.

Verboten ist es also nicht unbedingt.

Die Schuldfrage ist auch nicht ganz zu klären. Denn es gibt auch eine Delegationsverantwortung. Die macht nicht nur denjenigen Haftbar, der Aufgaben an andere - insbesondere nicht richtig ausgebildete - vergibt, sondern auch denjenigen, der diese Verantwortung annimmt. Du hast eine Mitverantwortung, wenn du die Arbeit bewusst unter diesen Umständen antrittst. Es wird erwartet, dass jeder Mitarbeiter die Grenzen seiner Befugnisse kennt und daher sind diese mithaftbar, wenn sie diese überschreiten, und nicht nur diejenigen, die es von den Mitarbeitenden verlangen. Weiterhin wird natürlich auch immer Einrichtungsleitung und Praxisanleiter bzw. diensthabende Fachkräfte mithaften.

Also zusammengefasst: auch du bist nicht fein raus, sollte irgendwas passieren. Es bleibt die Frage, was passiert und ob du das gemäß deines Ausbildungsstandes hättest wissen können. Oder ob du bei anbahnender Bedrohung gleich Hilfe geholt hast. Und ob du aktiv eine Verantwortung angenommen hast (z.B. Einrichtungsleitung sagt zu dir, dass du Medikamente austeilen sollst und du sagst ja und machst das), die deine Befugnis überschreitet.

Ich würde ein GEspräch mit der EL suchen und ehrlich sien. Angefangen damit, ob du dir das zutraust. Wenn du dich dem grundsätzlich shcon gewachsen fühlst, so kläre die Fragen der Verantwortung, wie greifbar sie ist, was du in bestimmten Situationen tun sollst etc. Und wenn möglich würde ich dir auch empfehlen vor Dienstantritt eine Überlastungsanzeige auszufüllen und einzureichen. Damit spielst du den Ball quasi zurück a la "Ich mache es zwar, weil es nicht anders geht, aber ich verantworte es nicht!".