ALG I ab Mitte des Monats und Minijob?
Hallo,
ich werde ab dem 15.07. bis zum 31.08. ALG 1 beziehen.
Ich habe schon gelesen, dass mein Gehalt, dass ich bis zum 14.07. bekomme, keine Auswirkung auf das Arbeitslosengeld hat, da ich es sowieso erst ab dem 15.07. bekomme.
Aber wie sieht es mit meinem Nebenjob aus. In diesem würde ich ab dem 15.07. nur noch 165€ verdienen, damit ich nicht über den Freibetrag komme. Darf ich vom 01.07. bis zum 14.07. aber mehr verdienen? Also wird das dann getrennt oder wie wird das geregelt?
Wann endet das Arbeits-/Ausbildungsverhältnis? Wann ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit?
Das Arbeitsverhältnis von meinem Hauptjob endet am 14.07.
Der erste Tag der Arbeitslosigkeit ist also der 15.07.
Mein Nebenjob läuft aber weiter
2 Antworten
Ob du dein normales Einkommen nun vor deiner Arbeitslosigkeit oder erst danach bekommen würdest spielt keine Rolle, dass würde nicht angerechnet auf deinen Anspruch.
Nur dein Nebeneinkommen und da darfst du in der Woche laut Arbeitsvertrag auch nicht auf 15 Stunden kommen und arbeiten, weil du dann nicht mehr als arbeitslos gelten würdest und dir nichts mehr zustehen würde.
Im Regelfall darfst du dann ohne Anrechnung im Monat 165 € Netto dazuverdienen, wenn du deinen Nebenjob vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten min.schon 12 Monate hattest, dann könntest du auch im ALG - 1 Bezug mehr dazuverdienen.
Dann würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und den könntest du dann auch weiter ohne Anrechnung verdienen, min.aber diese 165 € pro Monat.
Bezogen auf das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosigkeit ist der Nebenjob erst ab dem Eintritt / dem ersten Tag maßgeblich. Also ab dem 15.07.2020.
Hier ist dann die wtl. Arbeitszeit zu beachten. Ab 15 Std. wöchentlich liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor.
Der Freibetrag liegt grds. bei 165 € monatlich. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden voll auf das Alg angerechnet.
Unter gewissen Umständen kann dieser Freibetrag sich aber erhöhen. Informationen gibt es im entsprechenden Merkblatt auf Seite 4.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-Nebeneinkommen_ba015792.pdf