ALG I ab Mitte des Monats und Minijob?

IntexVernichter  20.05.2020, 09:15

Wann endet das Arbeits-/Ausbildungsverhältnis? Wann ist der erste Tag der Arbeitslosigkeit?


torio199 
Fragesteller
 20.05.2020, 09:16

Das Arbeitsverhältnis von meinem Hauptjob endet am 14.07.
Der erste Tag der Arbeitslosigkeit ist also der 15.07.
Mein Nebenjob läuft aber weiter

2 Antworten

Ob du dein normales Einkommen nun vor deiner Arbeitslosigkeit oder erst danach bekommen würdest spielt keine Rolle, dass würde nicht angerechnet auf deinen Anspruch.

Nur dein Nebeneinkommen und da darfst du in der Woche laut Arbeitsvertrag auch nicht auf 15 Stunden kommen und arbeiten, weil du dann nicht mehr als arbeitslos gelten würdest und dir nichts mehr zustehen würde.

Im Regelfall darfst du dann ohne Anrechnung im Monat 165 € Netto dazuverdienen, wenn du deinen Nebenjob vor deiner Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten min.schon 12 Monate hattest, dann könntest du auch im ALG - 1 Bezug mehr dazuverdienen.

Dann würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und den könntest du dann auch weiter ohne Anrechnung verdienen, min.aber diese 165 € pro Monat.

Bezogen auf das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosigkeit ist der Nebenjob erst ab dem Eintritt / dem ersten Tag maßgeblich. Also ab dem 15.07.2020.

Hier ist dann die wtl. Arbeitszeit zu beachten. Ab 15 Std. wöchentlich liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor.
Der Freibetrag liegt grds. bei 165 € monatlich. Darüber hinaus gehende Einnahmen werden voll auf das Alg angerechnet.
Unter gewissen Umständen kann dieser Freibetrag sich aber erhöhen. Informationen gibt es im entsprechenden Merkblatt auf Seite 4.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/Merkblatt-Nebeneinkommen_ba015792.pdf