ALG 1 und Minijob?
Hallo,
ich bekomme zurzeit ALG 1, und mir wird die ganze Zeit stellen angeboten. Wenn ich jedoch einen minijob annehme (450 Euro) wie lange lässt die Agentur mich in Ruhe ? Oder ab welchen Betrag. Und bekomme ich dann dennoch Leistungen.
4 Antworten
Sobald du keine Leistungen von der Agentur mehr bekommst, hast du deine Ruhe! Du musst dich auch trotz nebenjob weiter um eine versicherungspflichtige Stelle bemühen! Dein Geld aus dem nebenjob wird übrigens angerechnet. Du hast einen Freibetrag von 165 Euro (außer, du hättest einen nebenjob schon ein Jahr neben deiner Versicherungspflichtigen Arbeit gehabt)!
Deine Ruhe hast Du erst dann, wenn Du keine Leistungen mehr bekommst, weil Du entweder deinen Anspruch verbraucht hast, oder dein Anspruch ruht, weil Du in der Woche 15 oder mehr Stunden arbeitest bzw. dein anrechenbares Einkommen höher als dein ALG - 1 Anspruch wäre.
Wenn Du einen Minijob erst beginnen würdest, dann dürftest Du in unter 15 Stunden die Woche ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 nur 165 € Netto verdienen, der Überschuss würde von deinem ALG - 1 abgezogen.
Du hast eine Mitwirkungspflicht, kommst Du dieser aus wichtigem Grund nicht nach, gibt es im Regelfall Sperrzeiten nach § 159 SGB - lll , kannst Du dir aus dem Internet suchen und nachlesen.
Zwingen kann dich natürlich keiner, aber dann musst Du auch mit möglichen Sperrzeiten rechnen, die dir dann von deinem Anspruch abgezogen werden und verloren sind.
Kommt man auf min. 21 Wochen Sperre, also eine nach der anderen addiert, würde der gesamte Restanspruch verloren gehen.
Die Annahme eines Minijobs befreit Dich nicht von der Pflicht, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu suchen und ggf. anzunehmen.
Wenn Du einen festen Job hast, lässt Dich die Agentur dauerhaft in Ruhe!
Sobald Du einen Job hast und nichts mehr von der Agentur für Arbeit forderst.
Können die mich zwingen zu arbeiten bzw. Bewerbung zu schreiben wenn ich nur 3 Monate verbraucht habe obwohl ich noch 9 Monate zu Verfügung hab. Da ich über 2 Jahre gearbeitet habe.