Ablauffrist für Gutscheine?

6 Antworten

Frag direkt nach ob du den Gutschein noch einlösen kannst.

Nein. Ihr wusstet doch, dass er abläuft und der Käufer des Gutscheins hat das akzeptiert.

Ist der Gutschein befristet,

sollte er rechtzeitig vorher eingelöst werden. Ein Gutschein muss mindestens ein Jahr gültig sein. Kürzere Fristen sind nicht zulässig, so das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 3193/07). Soll ein Büchergutschein innerhalb von vier Monaten eingelöst werden, ist die Zeit zu knapp bemessen - und die Klausel unwirksam. Der Beschenkte kann sich dann Zeit lassen. Der Bon wird erst nach drei Jahren ungültig. Anders ist es bei Gutscheinen für eine konkrete Theater- oder Opernvorstellung: Sie verfallen unwiederbringlich, wenn sie nicht genutzt werden.

Wieso ist das Abzocke? 6 Monate für eine Massage ist ausreichend. Außerdem wird die Frist auf dem Gutschein stehen, so dass ihr informiert wart. Nur weil ihr nachlässig wart und die Frist versäumt habt, handelt es sich keineswegs um Abzocke. Fragt in dem Geschäft nach, ob man die Massage aus Kulanzgründen doch noch geben will. Wenn nicht, müßt ihr das akzeptieren.