Abfindung?

1 Antwort

  • Eine Abfindung, die Du durch einen Aufhebungsvertrag bekommst, wird nicht auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet.
  • Scheidest Du mit Abfindung früher aus dem Job aus, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist einzuhalten, dann ruht zunächst Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dadurch bekommst Du aber insgesamt nicht weniger Arbeitslosengeld. Denn der Beginn wird nur hinausgeschoben.
  • Bekommst Du zusätzlich noch eine Sperrzeit, weil Du zum Beispiel Deinen Job selbst aufgegeben hast, dann bekommst Du auch weniger Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer verkürzt sich um die Sperrzeit.

Nach der Sperrzeit kannst Du wieder ALG bekommen. Bleib einfach mit dem Jobcenter in Kontakt und warte deren Prüfung ab.