Abfindung?
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich eine E-Mail von der Agentur für Arbeit erhalten, in der meinem ehemaligen Arbeitgeber mitgeteilt wurde, dass eine Auszahlung meiner Abfindung vorerst gestoppt werden muss, da die Agentur prüft, ob Ansprüche auf Arbeitslosengeld bestehen. Dies betrifft den Zeitraum vom 21.03.2025 bis 29.05.2025, während dem ich aufgrund einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten werde.
Ich wollte wissen, ob jemand Erfahrung damit hat, ob eine solche Prüfung Auswirkungen auf den Erhalt der Abfindung hat und ob ich dennoch Arbeitslosengeld beanspruchen kann, sobald die Sperrzeit vorbei ist? Muss ich in der Zwischenzeit etwas tun, oder einfach auf die Entscheidung der Agentur warten?
Danke für eure Hilfe!“
1 Antwort
- Eine Abfindung, die Du durch einen Aufhebungsvertrag bekommst, wird nicht auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet.
- Scheidest Du mit Abfindung früher aus dem Job aus, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist einzuhalten, dann ruht zunächst Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dadurch bekommst Du aber insgesamt nicht weniger Arbeitslosengeld. Denn der Beginn wird nur hinausgeschoben.
- Bekommst Du zusätzlich noch eine Sperrzeit, weil Du zum Beispiel Deinen Job selbst aufgegeben hast, dann bekommst Du auch weniger Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer verkürzt sich um die Sperrzeit.
Nach der Sperrzeit kannst Du wieder ALG bekommen. Bleib einfach mit dem Jobcenter in Kontakt und warte deren Prüfung ab.