Ab wann verkauft man gewerblich auf eBay?
Wenn ich einmalig mehrere Produkte (ca. 20) in einem anderen Shop kaufe und diese auf eBay verkaufe? Bin ich dann noch Privatperson?
Einkaufspreis insgesamt unter 30€
Worauf muss ich achten?
6 Antworten
Rechtlich gesehen, ist das schon gewerblicher Verkauf.
Du kaufst Ware ein um diese Gewinnbringend weiter zuverkaufen.
Der planmäßige Verkauf in einem nennenswerten Umfang
Ob der Verkauf durch einen eBay-Nutzer als planmäßig einzustufen ist, hängt von einer Gesamtschau des Einzelfalls ab. Es müssen also tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verkauf planmäßig erscheinen lassen. So wird von einer Planmäßigkeit der Verkäufe ausgegangen, wenn:
- ein bestimmtes Sortiment an Gegenständen wiederholt angeboten wird, daher immer wieder gleichartige Angebote in einem nennenswerten Umfang zum Verkauf hochgeladen werden,
- wiederholt Waren in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, die der Verkäufer selber erst kurz zuvor erworben hat,
- wiederholt Waren in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, die neuwertig, ggf. sogar mit Preisschild, sind,
- wenn die Waren durch eine professionell gestaltete Seite, zum Beispiel durch eine Vielzahl an Verkäufen und Bewertungen, in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, sodass ein planmäßiger Verkaufseindruck entsteht,
- wenn der Verkäufer ansonsten gewerblichen Handel betreibt und gleiche Geräte in nennenswertem Umfang nun zusätzlich auf einer Verkaufsplattform anbietet.
„Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. “
Ausführliche Informationen findest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer
Um vom Finanzamt als gewerblicher Händler eingestuft zu werden, ist es unwichtig, ob du Gewinne erzielst.
Alleine die Absicht reicht aus.
Ware mit der Absicht zu kaufen sie mit Gewinn weiterverkaufen zu wollen, erfüllt die Voraussetzungen für gewerblichen Handel.
Du handelst mit Gewinnerzielungsabsicht, also ist das gewerbliches Handeln, und zwar ohne wenn und aber.
Worauf muss ich achten?
Wenn denn die Rechtsprechung so eindeutige Indizien hätte:
- https://www.it-recht-kanzlei.de/privater-anbieter-oder-gewerblicher-verkauefer.html
- https://www.it-recht-kanzlei.de/eugh-verkaufstaetigkeit-privat-gewerblich.html
Wenn, dann würde das aus meiner Sicht bei Ärger eine Einzelfallentscheidung. Wenn "einmalig" wirklich nur ein einziges Mal meint und nicht "einmalig pro Monat", dann sehe ich das als Grauzone vor der Gewerblichkeit an.
Dazu noch aus https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/
"Steuerfalle 2: Privat oder Profi?
Was viele Ebay-Händler nicht wissen: Die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigem Handel ist fließend. Allein die Behauptung, privat zu handeln, oder ein Online-Auftritt als Privatperson schützt den Ebay-Anbieter nicht. Doch ab wann gilt ein Verkäufer als Profi?
Faustformel: Wer Wohnung oder Keller entrümpelt und alte Schätze gegen Höchstgebot versteigert, ist Privatverkäufer und bleibt steuerfrei. Darunter fallen Kleidung, Möbel, Fernseher, Spielkonsolen. Sogar wer das eigene Auto oder die geerbte Sammlung verkauft, muss dem Staat kein Geld überweisen. Wie bei gelegentlichen Flohmarkt-Einnahmen lässt der Fiskus diesen Kleinhandel unter Privatleuten zu, auch wenn Einnahmen erzielt werden.
Als unternehmerisch bewertet das Finanzamt dagegen dauerhaft ertragreiche oder gewinnbringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzelfall.
Indizien für ein Gewerbe: Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regelmäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleichartigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wird. Jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerblich.
Steuerfalle 3: Wiederverkauf
Aber auch private Händler müssen an das Finanzamt denken. Haben sie die verkauften Gegenstände extra für den Wiederverkauf erworben, stuft das Finanzamt den Verkauf als gewerbsmäßig ein und verlangt Steuern. Auch wer vor Weihnachten eine Spielkonsole kauft, um sie mit Gewinn zu den Festtagen wieder zu verkaufen, muss das in seiner Steuererklärung in der Anlage „SO“ für sonstige Einkünfte als privates Veräußerungsgeschäft angeben. Dabei muss er den Gewinn sowie Preis und Datum von Anschaffung und Verkauf eintragen."
(Unterstreichung von mir)
Hi,
ich formuliere es mal ganz einfach:
Privater Verkäufer ist man, wenn man Dinge aus seinem Haushalt weiterverkauft den man nicht mehr braucht.
Gewerblicher Verkäufer ist man, wenn man etwas kauft um es mit Gewinn weiter zu verkaufen.
Gruß