Ab wann kann man eine Ausbildungsstelle wechseln?
Hey, ich bin gerade dabei meine Ausbildungsstelle zu wechseln, allerdings im gleichen Beruf. Angefangen hatte ich am 01.08.24
Morgen habe ich ein Probearbeiten und es wurde noch nicht gesagt, ab wann ich dann wechseln könnte. Ich meinte nur, dass ich es eilig habe und ab sofort zur Verfügung stehe und mir wurde gesagt, dass wenn alles gut geht, ich dann vielleicht Montag danach den Vertrag bekäme. Ginge ein Wechsel zb. auch mitten im Monat? Zb. zum 12 oder 13.? Oder ginge dass dann immer nur zum 01. eines Monats? Zb. dann dass es frühestens am 01.01.25 weiter geht?
2 Antworten
Wenn das Ausbildungsverhaeltnis am 1.8. begonnen hat, ist die Probezeit ja bereits abgelaufen. Dies bedeutet, dass du jetzt nur noch kuendigen kannst, wenn du die Berufsausbildung ganz abbrechen oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Eine Fortsetzung der begonnenen Ausbildung in einem anderen Betrieb ist hingegen nach einer Kuendigung durch dich nicht mehr moeglich.
Was aber geht, waere ein Aufhebungsvertrag. Den kann man zu jedem beliebigen Termin schliessen, also auch zu sofort. Das geht aber natuerlich nur, wenn dein aktueller Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden ist. Einen Anspruch auf dessen Zustimmung hast du nicht. Du kannst deinen Chef aber mal darauf ansprechen. Vielleicht stimmt er ja zu.
du bist noch in der Probezeit, somit kannst du noch fristlos kündigen.
du bist noch in der Probezeit
Eigentlich nicht. Wenn das Ausbildungsverhaeltnis am 1.8. begonnen hat, ist die hoechstens 4-monatige Probezeit spaetestens am 30.11. abgelaufen.
nein.
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Kann ich dann nur immer zum 01. eines Monats wechseln oder auch mitten im Monat?
Kündigung schreiben, diese ist Fristlos
die übergibst dem Chef -- sagen wir mal zum Frühstück - anschließend gehst nach Hause. eine neue Lehrstelle solltest in Petto haben
nein, auch in der probezeit sind die vertraglichen bzw. gesetzlichen kündigungsfristen einzuhalten.
man kann aber mit dem AG einen auflösungsvertrag machen.