Ab wann kann das Jugendamt eingreifen?

6 Antworten

Sie sollte sich direkt da melden. Sein KInd zu schlagen ist nicht nur das allerletzte, sondern auch verboten.

Sie kann zum Jugendamt. Die helfen ihr. Schlagen geht nicht. Einfach hin und die Situation schildern.

Bei Gewalt in der Familie hat das Jugendamt immer Handlungsberechtigung. Ist das Kindeswohl gefährdet - und das ist es, wenn ein Kind geschlagen wird - muss das Jugendamt aktiv werden, wenn es davon Kenntnis erhält.

Die Frage ist aber, was ihr euch vom Eingreifen des Jugendamtes erhofft. Im Normalfall wird zunächst versucht, über Familienhelfer die Situation in der Familie zu entlasten und die Eltern/ die Mutter dabei zu unterstützen, ohne Gewalt erziehen zu können.

Funktioniert das nicht oder ist die Gewalt sehr massiv, kann das Kind aus der Familie genommen und in einer Einrichtung der Jugendhilfe untergebracht werden. Das kann auch ganz schnell geschehen, wenn das Kind z.B. große Angst hat.

Abhängig vom Alter des Kindes kann diese Einrichtung eine Pflegefamilie oder ein Heim sein. Junge Kinder kommen eher in Pflegefamilien, Teenager eher in Heime. Dort leben sie in familienähnlichen Wohngruppen, die im Schichtdienst rund um die Uhr von Erziehern betreut werden.

Wie alt ist denn die Freundin?

Schlagen darf man sein Kind nicht,das Jugendamt"darf"dann was machen.

Allerdings müßte deine Freundin auch diesen Schritt gehen und das ist gegen die eigene Mutter gar nicht so einfach.

Besser ist/wäre es deine Freundin würde mit der Mutter ernsthaft reden.Sollte Sie nicht darauf eingehen wollen oder es ändert sich am Ende nichts,kann man immer noch das Jugendamt informieren.

Es gibt auch Eltern (getrennt) mit gemeinsamen Sorgerecht, die ihren Kindern nichts erlauben.

Und auch bei diesen Müttern (hauptsächlich, weil diese ja meistens die Kinder nach einer Trennung haben) wird Gewalt gegenüber dem Kind angewandt.
Sei es körperliche und / oder verbale Gewalt.

Wenn es dem Vater um das Wohl seiner Tochter geht, sorgt er dafür, dass er MItspracherecht bekommt.
Oder selbst das Sorgerecht.

Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Geschichte stimmt  und nicht etwas zusammen gesponnen wurde, weil besagte Freundin ihrer Mutter (warum auch immer) eins auswischen will.

Der Antrag kann beim zuständigen Familiengericht gestellt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hobbylektorin - "unerzogen" ist eine Lebenseinstellung