Ab wann ist der Katalysator bei Motorrädern Pflicht?
Ich hab gehört, dass wenn im Fahrzeugschein die letzten beiden Ziffern im Feld 14.1 12 oder weniger betragen, man keinen Katalysator benötigt. Stimmt das so?
Vielen Dank
2 Antworten
Hallo,
ganz richtig ist eigentlich die Schlüsselnummer.
Infos dazu in folgenden Links:
- https://www.kfz-auskunft.de/umwelt/schadstoffklassen.php
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/emissionsstandards/motorisierte-zweiraeder
Da will ich aber gar nicht näher drauf eingehen, weil es für dich mit der CBR125R mit Euro-3 Abgasnorm keine Rolle spielt.
Bereits seit 1999 müssen auch Zweiräder Abgas- und Emissionswerte einhalten und die müssen eingehalten werden - egal wie ;-)
"Egal wie" - weil es dabei auch Unterschiede wie geregelte und ungeregelte Katalysatoren gibt.
Wenn dein Zweirad einen Katalysator hat - und den hat es, wenn es sich dabei nicht um ein sehr altes Fahrzeug handelt - dann darf man den auch nicht ausbauen.
Machst du es dennoch, dann erlischt die Betriebserlaubnis - das auch mit einem Zubehör-Auspuff ohne Katalysator.
Sollte es bei "deinem Anliegen" um einen Zubehör-Auspuff gehen, dann spare dir das Geld lieber für dein erstes "richtiges Motorrad".
Viele Grüße
Michael
Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung ohne Katalysator zulassungsfähig war dan brauchst du ihn nicht.
Wenn du Zb eine andere Abgasanlage kaufst braucht diese eh ein gutachten da steht dann drin ob ein Kat pflicht ist oder nicht...
Ne das ist eine Euro 3 mit geregeltem 3 Wege Katalysator es ist also zwingend erforderlich einen KAT zu haben.
Woher weiß ich ob die Maschine auch ohne kat zugelassen ist, ich fahr ne Honda cbr125 r JC 39, bin mir da echt nicht sicher
LG