Ab wann gilt ein Ausbildungsvertrag?

2 Antworten

Gilt nachweislich erst wenn er unterschrieben ist.

THEORETISCH kommt ein Vertrag auch schon mit einer mündlichen Zusage zustande, wenn es denn auch Zeugen gibt die das bezeugen können. Aber da wird sich kein Betrieb rechtlich mühe geben denn wenn der Azubi nicht will verlieren die so oder so.

Ein Ausbildungsvertrag kommt genau genommen gesehen erst mit Genehmigung und Eintragung bei der zuständigen Kammer zustande. In den meisten Fall ist das aber nur eine Formalität.

Dann kommt es darauf an, wann der Ausbildungsvertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde.

Während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses kann allerdings ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Das heißt, das Risiko ist sehr überschaubar, zumal du regelmäßig auch schon vor Ausbildungsbeginn kündigen kannst.