Ab wann gilt ein Ausbildungsvertrag?
Hallo,
Folgende Situation, ich hatte Probearbeitstage bei zwei verschiedenen Betrieben, von Betrieb A habe ich bereits eine Zusage und der Betrieb ist dabei einen Ausbildungsvertrag zu erstellen und die Ausbildung dort würde mir auch gefallen . Allerdings möchte ich erstmal erfahren ob ich eine Zu- oder Absage vom anderen Betreib bekomme weil ich meine Ausbildung lieber dort machen würde, deshalb möchte ich wissen ab wann der Vertrag erst gilt wann dieses unterschrieben werden muss und wie teile ich dem Betrieb mit dass ich erstmal warten will ob ich bei Betrieb B angenommen werde?
2 Antworten
Gilt nachweislich erst wenn er unterschrieben ist.
THEORETISCH kommt ein Vertrag auch schon mit einer mündlichen Zusage zustande, wenn es denn auch Zeugen gibt die das bezeugen können. Aber da wird sich kein Betrieb rechtlich mühe geben denn wenn der Azubi nicht will verlieren die so oder so.
Ein Ausbildungsvertrag kommt genau genommen gesehen erst mit Genehmigung und Eintragung bei der zuständigen Kammer zustande. In den meisten Fall ist das aber nur eine Formalität.
Dann kommt es darauf an, wann der Ausbildungsvertrag von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde.
Während der Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses kann allerdings ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Das heißt, das Risiko ist sehr überschaubar, zumal du regelmäßig auch schon vor Ausbildungsbeginn kündigen kannst.